Generelles Besuchsverbot gilt weiterhin
Abweichend von anderen Bundesländern hat sich Hessen damit gegen gelockerte Besuchsregelungen für Kliniken entschieden.
Die drei Darmstädter Kliniken, Klinikum Darmstadt, Agaplesion Elisabethenstift und Alice-Hospital, begrüßen diese Entscheidung. Ein generelles Besuchsverbot dient der Eindämmung des Coronavirus und dem Schutz aller Patientinnen und Patienten sowie aller Mitarbeitenden. Es gibt Sicherheit, vor allem in der aktuellen Phase der Pandemie, in der wir die Auswirkungen der Lockerung beobachten müssen. Als Krankenhäuser müssen wir uns daher in der nächsten Zeit auf steigende Infektionszahlen einstellen. Wir wollen die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten bestmöglich schützen und sehen daher ein Besuchsverbot als sinnvoll an.
Nach wie vor sind von dem generellen Besuchsverbot ausgenommen: Seelsorger/innen, Eltern, die ein minderjähriges Kind oder Neugeborenes besuchen, Rechtsanwälte/innen und Notare/innen, sonstige Personen, denen aus beruflichen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben (z.B. gesetzliche Betreuende) Zugang zu gewähren ist sowie Besuche bei palliativ-medizinisch behandelten Patienten/innen.
Bei und nach Geburten gelten ebenfalls die bereits etablierten Regelungen für die Anwesenheit von Vätern unter der Geburt, sowie die anschließenden Besuche.
Nach wie vor gilt daher auch die gesonderte Wegeführung am Klinikum Darmstadt. Die Schließung aller Eingänge in die Klinik bleibt bestehen – bis auf die bereits geltenden Ausnahmen für die Zentrale Notaufnahme und Ambulanzen.
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