Gesundheitsamt ordnet zweite Testung an
So hatte das erste Testergebnis eines Labors für eine 18-jährige Schülerin des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums eine Coronainfektion nachgewiesen. Die junge Frau wies allerdings keinerlei Symptome auf. Daher veranlasste Dr. Henrik Reygers vom Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises eine weitere Testung auf Covid 19. “Das zweite Ergebnis fiel negativ aus“, erläutert Dr. Mischak.
Genauso verhielt es sich in dem zweiten Fall. Zunächst war am Mittwoch ein positives Ergebnis beim Gesundheitsamt eingegangen, eine zweite Testung hingegen fiel negativ aus.
Somit gibt es im Vogelsbergkreis seit zweieinhalb Wochen keine Neuinfektionen. Derzeit sind beim Gesundheitsamt nur noch vier aktive Corona-Fälle registriert, die Gesamtzahl muss nach den neuen Testergebnissen auf 121 korrigiert werden.
Zum Hintergrund: Bei den Tests auf COVID-19 wird in den medizinischen Laboren die sogenannte PCR-Untersuchung zum direkten Nachweis des Virus bzw. der Erbsubstanz des Virus, angewendet. Diese Polymerase-Kettenreaktion (englisch polymerase chain reaction (PCR)) kann verschiedene Abschnitte der Virus-Erbsubstanz analysieren. In der ersten Stufe wird beim Coronavirus das sogenannte "E-Gen" nachgewiesen, das allerdings auch bei anderen „Betacoronaviren“ positiv ausfallen kann. Das E-Gen gilt als ein guter Screeningtest bei Coronaverdacht. Um den Verdacht zu erhärten, sollen Labore in der zweiten Stufe spezifischer auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2 testen, indem sie weitere Gen-Abschnitte (z. B. das sogenannte „S-Gen“) untersuchen, die nur bei dem neuen Virus vorliegen.
In dem Fall der Betroffenen aus dem Vogelsbergkreis, bei denen nun ein positives Ergebnis vorlag, war wohl lediglich eine Testung auf das E-Gen erfolgt. Daher veranlasste das Gesundheitsamt umgehend weitere spezifischere Tests – mit negativem Ergebnis! Das heißt, dass die Betroffenen und ihr Umfeld aufatmen können.
Diese Kontroll-Tests wurden übrigens aufgrund einer Empfehlung des in medizinischen Coronafragen zuständigen Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) durchgeführt. So wies das HMSI in einer E-Mail darauf hin, dass ein „…alleiniger Nachweis des E-Gens an Diagnostik nicht aus(reicht), um das Erbgut von SARS CoV-2 valide genug nachzuweisen“. Der Nachweis eines zweiten Gens zur Bestätigung müsse erfolgen.
Abschließend kündigt Gesundheitsdezernent Dr. Mischak an, dass diese „unbefriedigende Situation“ am Montag mit dem von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen beauftragten Labor geklärt werden müsse.
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