Gut für die Region und kostenfrei für alle: Die Corona-Rechtsberatungs-Hotline durch Partneranwälte der ÖRAG
Der Service der Corona-Rechtsberatungs-Hotline und der anwaltliche Rat zu allen Fragen rund um die rechtlichen Auswirkungen des Coronavirus ist kostenfrei und kann von allen in Deutschland lebenden Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Im Fokus stehen derzeit insbesondere arbeitsrechtliche Fragen sowie Fragen zu laufenden Verpflichtungen wie Mietzahlungen und Kredittilgungen. Aber auch Unsicherheiten in Bezug auf Kontaktverbote, Quarantänemaßnahmen und Krankschreibungen bewegen viele Menschen.
Über 250 Kanzleien in ganz Deutschland an Aktion beteiligt
Beraten werden die Anrufer von unabhängigen und niedergelassenen Rechtsanwälten aus rund 250 Kanzleien im gesamten Bundesgebiet. Voraussetzung für die erste telefonische Rechtsberatung ist lediglich, dass diese ohne Hinzuziehung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist. Die Anrufer gehen keinerlei Verpflichtungen ein, wenn sie die telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen. Erteilt der Anrufer dem Anwalt im Anschluss an die telefonische Erstberatung jedoch ein Mandat für die Durchsetzung seiner Interessen, muss er die dafür entstehenden Kosten selbst tragen.
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