Firmenintern

Gutachter berechnen Förderbedarf an Braunkohle im Rheinischen Revier gemäß Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg

  • Bei Umsetzung des vereinbarten Kohleausstiegs werden noch rund 900 Mio. Tonnen Kohle aus dem Rheinischen Revier benötigt.
  • Vorzeitiges Ende in Hambach und Fortsetzung der Umsiedlungen in Garzweiler sind Planungsgrundlage der weiteren Revierentwicklung

Bund und Länder haben sich Anfang des Jahres auf den Kohleausstieg bis spätestens 2038 geeinigt. Damit ist auch der Stilllegungspfad für die Braunkohlenkraftwerke im Rheinischen Revier vorgezeichnet. Gutachter von frontier economics haben im Auftrag von RWE u.a. errechnet, wie hoch der notwendige Förderbedarf an Braunkohle von 2020 bis 2038 ist, um unter den neuen Voraussetzungen die energiewirtschaftlichen Ziele (Preisgünstigkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt-/Klimaverträglichkeit) sowie die Versorgung der Veredlungsbetriebe zu gewährleisten.

Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die Stromproduktion aus rheinischer Braunkohle bis zum Jahr 2038 wirtschaftlich ist und die bei Umsetzung der Bund-Länder-Einigung verbleibenden Kraftwerke mit einer hohen Auslastung, bei gleichzeitigem weiterem starkem Ausbau der Erneuerbaren Energien, betrieben werden. Bis 2038 ergibt sich daher laut Gutachten eine Bandbreite für den Gesamtförderbedarf im Rheinland von 870 bis 910 Millionen Tonnen. Davon entfallen rund 750 bis 780 Millionen Tonnen auf die Tagebaue Hambach und Garzweiler. Sie versorgen unter anderem die modernsten Braunkohlenkraftwerke entlang der „Nord-Süd-Bahn“ sowie die Veredlungsbetriebe, in denen die vor allem in der energieintensiven Industrie benötigten Produkte, wie Braunkohlenstaub, hergestellt werden.

Dr. Lars Kulik, Vorstand der RWE Power, erläutert: „Da der Hambacher Forst gemäß der Bund-Länder-Einigung erhalten bleibt, können im Tagebau Hambach nur noch rund 150 Millionen Tonnen gefördert werden. Die restlichen über 600 Millionen Tonnen müssen aus dem Tagebau Garzweiler kommen, um die verbleibenden Kraftwerke und Veredlungsbetriebe zu versorgen sowie die Kohlebereitstellung für die Sicherheitsbereitschaft zu gewährleisten.“

Der zwischen allen gesellschaftlichen Gruppen vereinbarte Kohleausstieg steht im Einklang mit dem deutschen Klimaschutzziel für 2030 für die Energiewirtschaft. Die CO2-Emissionen der Kraftwerke im Rheinischen Revier werden bis 2030 gegenüber 2018 um mehr als 50 Millionen Tonnen und damit um über 70 % sinken, so die Gutachter.

Das Ergebnis der Studie zum zukünftigen Braunkohlenförderbedarf an der Nord-Süd-Bahn entkräftet damit auch deutlich die Aussagen eines Gutachtens des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), das im Auftrag von Greenpeace erarbeitet und im Mai veröffentlicht wurde. Das DIW hatte in seiner Analyse die abbaubaren Kohlemengen überschätzt und daraus fälschlicherweise geschlussfolgert, dass eine weitere Umsiedlung im Vorfeld des Tagebaus Garzweiler nicht nötig sei. Dies wird durch das Ergebnis der vorliegenden Studie von frontier economics widerlegt.

Über RWE Aktiengesellschaft

Die RWE Power AG, Essen/Köln, ist im RWE Konzern mit ihren rund 10.300 Beschäftigten verantwortlich für die Stromerzeugung aus Braunkohle und Kernenergie. Sie betreibt im Rheinland drei Braunkohlentagebaue. Die Produktion dient überwiegend zur Stromerzeugung in den eigenen Kraftwerken. Die Braunkohle wird aber auch zu festen Brenn- und Filterstoffen veredelt. Darüber hinaus steuert das Unternehmen Betrieb, Nachbetrieb und Rückbau der kerntechnischen Anlagen von RWE. Die Kraftwerke dieses Geschäftsfelds speisen eine Gesamtleistung von rund 14 Gigawatt ins Netz ein.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

RWE Aktiengesellschaft
Altenessener Straße 35
45141 Essen
Telefon: +49 (201) 5179-0
Telefax: +49 (201) 5179-5005
http://www.rwe.com

Ansprechpartner:
Olaf Winter
Pressestelle
Telefon: +49 (201) 12-44773
E-Mail: olaf.winter@rwe.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel