Verbraucher & Recht

Gutschein oder Geld zurück? Verbraucherzentralen bieten kostenloses Online-Tool zu aktueller Rechtslage

Abgesagte Veranstaltungen, geschlossene Fitnessstudios und mehr: Der interaktive Corona-Vertrags-Check beantwortet die häufigsten Verbraucherfragen. Aufgrund der Corona-Krise können Verbraucherinnen und Verbraucher zahlreiche Angebote nicht nutzen. Doch wer muss zahlen, wenn die Anbieter nicht leisten können? Und wann müssen Verbraucher sich mit Gutscheinen zufriedengeben? Die Rechtslage ist komplex und von aktuellen Entwicklungen geprägt. Das interaktive Tool „Corona-Vertrags-Check“ der Verbraucherzentralen bietet Antworten auf die häufigsten Fragen rund um abgesagte Veranstaltungen, Käufe im Ladengeschäft, Kurse und andere Dienstleistungen.

Seit letzter Woche ist klar: Verbraucher müssen sich für vor dem 8. März gekaufte Konzerttickets mit einem Gutschein zufriedengeben. Grund dafür ist eine aktuelle gesetzliche Änderung. Den für die Hochzeit gebuchten DJ müssen sie dagegen auch weiterhin grundsätzlich nicht bezahlen, die Vereinsmitgliedschaft schon. Denn was am Ende gezahlt werden muss, hängt immer vom Einzelfall ab. Diese Situation führt zu zahlreichen Fragen. Auf den Webseiten der Verbraucherzentralen können Nutzer sich die wichtigsten Antworten für ihren Fall nun selbst generieren.

„Die Rechtslage ist für Verbraucher nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Änderungen unübersichtlich. Unser interaktives Angebot soll Nutzern Antworten zu den häufigsten Fragen bieten, ohne dass sie viel Zeit mit der Lektüre juristischer Texte verbringen müssen“, sagt Irina Krüger, Projektleiterin „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ bei der Verbraucherzentrale Berlin.

In manchen Fällen kann das interaktive Tool jedoch nicht helfen. „Wenn zahlreiche individuelle Faktoren eine Rolle spielen, ist es besser, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen“, so Krüger.

Der Corona-Vertrags-Check wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu allen Beratungsthemen und -zeiten finden Ratsuchende unter https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/beratung-be

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Berlin e. V.
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 21485-0
Telefax: +49 (30) 21172-01
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de

Ansprechpartner:
dienstags von 14.00-17.00 Uhr und mittwochs von 10.00-12.00 Uhr
Telefon: +49 (900) 18877 104
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel