Gutscheinösung der Bundesregierung-FAQs
Worum geht es bei der Gutscheinlösung konkret?Die gesetzliche Regelung zum Veranstaltergutschein sieht vor, dass Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte für eine unserer Veranstaltungen die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte, und bei der Sie einen eventuellen Nachholtermin nicht wahrnehmen können oder wollen, anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein erhalten können. In den meisten Fällen wird es Nachholtermine für ausgefallene Veranstaltungen geben und die Tickets behalten Gültigkeit für die neuen Termine, sofern der Inhaber diese besuchen möchte.Wird anstelle einer Erstattung ein Veranstaltergutschein ausgestellt, so kann dieser vom Inhaber jederzeit beim Erwerb eines Tickets für eine unserer Veranstaltungen eingelöst werden. Sollte der Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst werden, kann der Inhaber auch die Barauszahlung des Gutscheinwerts verlangen.
Für welche Tickets gilt die Gutscheinlösung?Die Möglichkeit der Ausstellung eines Veranstaltergutscheins besteht, wenn (1) das Ticket vor dem 08.03.2020 gekauft wurde und (2) die Veranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte.
Welche Vorteile hat die Gutscheinlösung für Kunden und Veranstalter?Die Veranstaltergutscheine sichern uns als Veranstalter angesichts der Belastungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote die für den Fortbestand unseres Geschäftsbetriebs notwendige Liquidität. Sie tragen auf diese Weise entscheidend dazu bei, massenhafte Veranstalterinsolvenzen und eine schwere und dauerhafte Schädigung der deutschen Kulturlandschaft zu verhindern.Für den Ticketinhaber gewährleistet die Gutscheinlösung, dass er den Gegenwert des Tickets weiterhin für den Besuch eines Events einsetzen kann.
Wie erfahre ich, ob meine bereits gebuchte Veranstaltung verlegt oder abgesagt wurde?In den meisten Fällen wird es Nachholtermine für ausgefallene Veranstaltungen geben und die Tickets behalten Gültigkeit für die neuen Termine, sofern der Kunde diese zu besuchen wünscht. Eventim informiert Sie per E-Mail über die nächsten Schritte sobald Informationen vorliegen. Aktuelle Terminverlegungen und -absagen können Sie außerdem auf unserer Website sowie an der jeweiligen Vorverkaufsstelle oder auf www.eventim.de überprüfen.
Känguruh Production hat für meine gebuchte Veranstaltung bereits einen Nachholtermin bekannt gegeben und ich möchte daran teilnehmen. Behalten meine Eintrittskarten ihre Gültigkeit?Die Eintrittskarten sind auch für die geplanten Nachholtermine gültig. Sie müssen dann nichts weiter tun.
Es gibt noch kein Update zu meiner Veranstaltung obwohl diese bereits vom Gesetz her verboten ist. Was muss ich machen?Wir arbeiten mit Hochdruck daran, für alle Veranstaltungen eine individuelle Lösung zu finden.Bitte gedulden Sie sich noch und prüfen zu einem späteren Zeitpunkt auf unserer Website oder auf www.eventim.de erneut den Status Ihres Events.
Wer stellt den Gutschein aus?Der Gutschein wird von uns ausgestellt. Eventim übernimmt das Handling und die Abwicklung. Sie erhalten einen durch EVENTIM in unserem Auftrag ausgestellten Gutschein.
Was muss ich machen, um einen Veranstaltergutschein zu erhalten?Sie erhalten den Gutschein an der jeweiligen Vorverkaufsstelle, an der Sie die Tickets erworben haben. Sollten Sie die Tickets online gekauft haben erfolgt die Abwicklung über die Eventim Hotline.Wenn Ihr Event von uns für die Gutscheinlösung freigegeben wurde, dann kontaktiert Eventim Sie umgehend per E-Mail. Sie können allerdings auch rund um die Uhr auf www.eventim.de überprüfen, ob es zu Ihrer Veranstaltung neue Informationen gibt. Wenn die Gutscheinlösung für Ihr Event aktiviert wurde, werden Ihnen diese Option und die weiteren notwendigen Schritte dargestellt.
Für was ist der Veranstaltergutschein gültig?Der Gutschein ist für alle Veranstaltungen von Känguru Production gültig. Diese können Sie auf unserer Website oder auf www.eventim.de nach Eingabe Ihres Gutscheincodes einsehen.
Kann ich mir den Veranstaltergutschein auch in bar auszahlen lassen?Momentan nicht. Falls Sie Ihren Veranstaltergutschein aber nicht bis zum 31. Dezember 2021 einlösen, können Sie sich als Gutscheininhaber den Wert des Gutscheins danach von uns auszahlen lassen.
Welchen Wert hat der Veranstaltergutschein?Der Wert des Veranstaltergutscheins entspricht dem Wert der Eintrittskarte, einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren.
Werden für die Ausstellung des Veranstaltergutscheins Gebühren fällig?Nein. Für die Ausstellung und den Versand des Veranstaltergutscheins fallen keine Kosten an.
Kann ich den Veranstaltergutschein dann für alle Events einsetzen, die auf www.eventim.de angeboten werden?Der Gutschein ist veranstalterbezogen und daher nur für eines unserer Events gültig. Diese können Sie auf unserer Website oder auf www.eventim.de nach Eingabe Ihres Gutscheincodes einsehen.
Gibt es „Härtefallregelungen“ für Kunden, und wie sehen diese aus?Das Gesetz sieht eine Härtefallregelung vor, wonach der Inhaber eines ausgestellten Gutscheins von uns als Veranstalter die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen kann, wenn der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist. Für die Beantragung eines Härtefalls wenden Sie sich bitte direkt unter der Mailadresse info@kaenguruh.de an uns.
Was ist, wenn ich den Veranstaltergutschein i.H.v. z.B. 120€ für ein neues Ticket i.H.v. 100€ einlöse? Was passiert mit den 20€?Wenn Sie mit Ihrem Veranstaltergutschein ein Ticket erwerben, dessen Preis unter dem Wert des Gutscheins liegt, dann verbleibt nach dem Kauf die Differenz als Restbetrag auf dem Gutschein. Sie können den Restbetrag des Veranstaltergutscheins bei ihrem nächsten Ticketkauf für die eines unserer Events einlösen. Diese können Sie auf unserer Website oder auf www.eventim.de nach Eingabe Ihres Gutscheincodes einsehen
Bis wann muss ich mich entscheiden, ob ich einen Veranstaltergutschein oder die Gültigkeit des Tickets haben möchte?Wenn Ihr Event von uns für die Gutscheinlösung freigegeben wurde, dann kontaktiert Eventim Sie umgehend per E-Mail und erläutert die nächsten Schritte für die Beantragung des Gutscheins. Wir bitten Sie, innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen ab Erhalt der E-Mail den Veranstaltergutschein zu beantragen.
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