Hochschule Kaiserslautern honoriert Engagement von Studierenden im Kampf gegen Corona
Die Corona-Krise geht auch an vielen Studierenden nicht spurlos vorüber. Zwar hat die Hochschule Kaiserslautern den regulären Vorlesungsbetrieb mit Beginn des Sommersemesters komplett auf Online-Angebote umgestellt, aber Labore, Übungen oder Testate können noch nicht wie geplant durchgeführt werden. Das führt bei vielen Studierenden zu Verzögerungen im Studienverlauf. Studienstartern wird der Einstieg zum Teil dadurch erschwert, dass eventuell das fürs Studium notwendige Praktikum abgesagt, unterbrochen oder abgebrochen wurde. „Denen, die in dieser Situation zur Bewältigung der schweren Krise beitragen, möchten wir durch die Anerkennung der Leistungen die Wirkung dieser Verzögerungen abschwächen und darüber hinaus signalisieren, dass ihr Engagement gesehen und anerkannt wird“ begründet Prof. Dr. Dirk Enk, Leiter des Praktikantenamtes im Fachbereich Angewandte Ingenieurwissenschaften, die Entscheidung, Studierenden, die sich im Rahmen der Corona-Pandemie engagieren z.B. in den Testzentren, im Krankenhaus oder ähnliches, bis zu vier Wochen Ihres zwölfwöchigen Vorpraktikums anzuerkennen. Auch eine Anerkennung als Wahlpflichtfach wird möglich sein.
Voraussetzung dafür ist ein Antrag auf Anerkennung an das zuständige Praktikanten- bzw. Prüfungsamt, dem eine Bestätigung der Organisationseinheit beizulegen ist, in der die anzuerkennenden Tätigkeiten geleistet wurden. Der Antrag muss noch in diesem Kalenderjahr gestellt werden. Über die Eignung der Tätigkeit zur Anrechnung entscheidet dann das Praktikantenamt bzw. im Falle einer Anerkennung als Wahlpflichtfach, das Prüfungsamt.
Wer also beim THW, der Bundeswehr beispielsweise als Sanitäter, dem DRK, den Maltesern, der Caritas oder ähnlichen Einrichtungen aus dem Gesundheitsbereich, dem Krankenhaus oder im Alten- oder Pflegeheim Dienste geleistet hat, hat gute Chancen, sich diese auf sein Studium anerkennen zu lassen. Wichtig ist allerdings, dass die Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise stehen und der Antrag noch in diesem Kalenderjahr gestellt wird.
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