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ifaa: Recht auf Homeoffice für alle – keine Lösung für Unternehmen und Beschäftigte

„Auch wenn die aktuelle Situation unter dem Einfluss der Corona Pandemie die Zahl der von zu Hause aus arbeitenden Beschäftigten drastisch in die Höhe getrieben hat, ist ein generelles Recht auf Homeoffice schlichtweg keine Lösung für die Herausforderungen einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt,“ so Sven Hiller, Leiter des Fachbereichs Arbeitszeit und Vergütung am ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. .

„Fast zwei Monate mit Arbeiten von zu Hause aus zeigen die Grenzen dieser zurzeit dauerhaft genutzten Arbeitsform auf. Die Betriebe müssen gerade jetzt in der Lage sein, eigene, individuelle, Maßnahmen und Umsetzungen zur Gestaltung von mobiler Arbeit zu finden. Darüber hinaus werden nicht alle Tätigkeiten (auch Bürotätigkeiten) dauerhaftmobil zu erledigen sein und es wird immer Tätigkeiten geben, die eine Anwesenheit im Betrieb erfordert,“ Hille weiter.

Homeoffice und mobile Arbeit funktionierenschon seit Jahren ohne gesetzlicheAnspruchsregelung – es gilt doppelte Freiwilligkeit

Homeoffice und mobile Arbeit werden seit Jahrzehnten in vielen Unternehmen erfolgreich praktiziert und von Beschäftigen wie Betriebsleitungen geschätzt, ohne dass es hierzu gesetzlicher Anspruchsregelungen bedurfte. Beide Arbeitsformen basieren aus Sicht des Instituts auf der „doppelten Freiwilligkeit“, das heißt beide – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einigen sich auf die Spielregeln und finden im allgemeinen betriebsspezifische Lösungen, die passgenau sind. „Studien und betriebliche Beispiele zeigen auch, dass jetzt schon nicht alle Beschäftigten die mobil arbeiten könnten, dies auch wollen. Das heißt umgekehrt nicht, dass das gesamte Potenzial mobiler Arbeit schon ausgeschöpft ist. Daran wird auch ein „Recht auf Homeoffice“ nichts ändern,“ so der Experte.

Ein Recht auf Homeoffice ersetzt nicht die betrieblichen und menschlichen Bedürfnisse nach Flexibilität.

Für die Umsetzung ist vielmehr eine offene Vertrauenskultur Voraussetzung. Eine gesetzliche Regelung ändert keine Einstellungen oder erzwingt kein Vertrauen. Die Basis, welche die gewünschten Flexibilitätspotenziale bei Beschäftigten und Betrieben entfalten kann. „Vielmehr ist es an der Zeit zu erkennen, dass die aktuellen Arbeitszeitregelungen und Arbeitsschutzbestimmungen auf einem klassischen Normalarbeitstag mit stark geregelten Arbeitszeiten und einem festen Arbeitsort beruhen und nicht mehr in eine moderne Arbeitszeit mit zeit- und ortsflexibler Zeit passen,“ kommentiert Hille.

„Es gibt bereits Lösungen: So enthält zum Beispiel der aktuelle Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten in der Metall- und Elektroindustrie Rahmenregelungen für Beschäftigte, die zeitweise oder regelmäßig außerhalb des Betriebes tätig werden. In der Studie zur Mobilen Arbeit zeigen wir, dass gegenwärtig die Möglichkeiten für Mobile Arbeit in Deutschland bei weitem nicht ausgeschöpft werden, obwohl die digitalen Technologien es ermöglichen, orts- und zeitflexibel zu arbeiten. Damit weitere Beschäftigte und Unternehmen die Mobile Arbeit nutzen können, ist es wichtig, gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen, gesetzliche Regelungen, technologische und arbeitsorganisatorische Infrastrukturen in Unternehmen sowie Chancen und Risiken zu thematisieren“, so Hille.

Die Studie zur Mobilen Arbeit des ifaa mit vielen Hintergrundinformationen finden Sie unter:
https://www.arbeitswissenschaft.net/fileadmin/Downloads/Angebote_und_Produkte/Publikationen/FDP_Gutachten_Mobile_Arbeit_Finale_Version_15.10.2020.pdf

Wesentliche Gestaltungshinweise finden Sie in der ifaa-Checkliste zur Gestaltung mobiler Arbeit https://www.arbeitswissenschaft.net/fileadmin/Downloads/Angebote_und_Produkte/Checklisten_Handlungshilfen/Checkliste_Mobile_Arbeit_Formular_Anp.TV_final.pdf

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