Kinder und Jugendliche in Unterkünften für geflüchtete Menschen brauchen Schutz, Förderung und Teilhabe
Mit seinen kürzlich verabschiedeten Empfehlungen benennt der Deutsche Verein Rahmenbedingungen für eine kinderrechtskonforme Unterbringung von Familien in Unterkünften für geflüchtete Menschen. So dürfe beispielsweise die Aufenthaltsdauer von Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen sechs Monate nicht überschreiten.
Er empfiehlt zudem, die Gewährleistung von Schutz, Förderung und sozialer Teilhabe in Ausschreibungen und Betreiberverträgen verbindlich zu regeln sowie in Landesgesetzen und Verordnungen zu verankern. Außerdem müsse – neben dem Kinderschutz – der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, Freizeitangeboten sowie zu allen Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet sein.
Die vollständigen Empfehlungen sind abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-21-19_empfehlung-kinder-jugendliche-fluechtlingsunterkuenften.pdf
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