Mobile & Verkehr

Land Baden-Württemberg ersetzt Elternanteil an nicht genutzten Schülertickets im VRN

Wie es in der gestrigen Pressemitteilung des Verkehrsministerium Baden-Württemberg lautet, haben die Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU sowie das Verkehrs- und das Finanzministerium eine Lösung vereinbart, um die Familien von den Kosten für nicht genutzte Schüler-Abos während der Corona-Pandemie in Baden-Württemberg zu entlasten.

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) begrüßt die Ankündigung des Landes, für zwei Monate die Elternanteile bei den Schülerabonnements für diejenigen zu übernehmen, die trotz der Schulschließungen dem ÖPNV die Treue gehalten haben.

Im VRN ist in Planung, dass für die Monate Juni und Juli die Beiträge zum VRN-Maxx-Ticket, deren Inhaber Ihren Wohnsitz im baden-württembergischen Verbundgebiet haben, nicht abgebucht werden sollen, sofern die Tickets nicht bereits gekündigt wurden oder die Eltern bereit sind, eine schon erfolgte Kündigung zurückzunehmen bzw. das Maxx-Ticket erneut zu bestellen.

Zunächst müssen nun jedoch noch die Details der Abwicklung der Maßnahme mit dem Land geklärt werden. Sobald dies geschehen ist, werden alle Inhaber der Schülerabos von den jeweiligen Abocentern der Verbundunternehmen entsprechend informiert werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verkehrsverbund Rhein- Neckar GmbH (VRN GmbH)
B 1 3-5
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 10770-0
Telefax: +49 (621) 10770-170
https://www.vrn.de/

Ansprechpartner:
Axel Thiemann
Pressesprecher
Telefon: +49 (621) 10770174
Fax: +49 (621) 10770-170
E-Mail: a.thiemann@vrn.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel