Landgericht Mannheim bestätigt Eintrittspflicht der Betriebsschließungs-Versicherung bei Corona-Pandemie
Das LG Mannheim hat mit Urteil vom 29.04.2020 (11 O 66/20), festgestellt, dass Betriebsschließungs-Versicherungen grundsätzlich auch wegen Betriebsschließungen im Zusammenhang mit der Covid-19 / Corona-Pandemie eintrittspflichtig sind. Hierauf weist der Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Das Gericht lehnte zwar den Anspruch der Versicherungsnehmerin im Eilverfahren ab, setzte sich aber zugleich ausführlich mit den Argumenten der Parteien auseinander und gelangte zu dem Ergebnis, dass auch Betriebsschließungen wegen Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit Covid-19 / Corona vom Versicherungsschutz der Betriebsschließungs-Versicherungen umfasst sind. „Das Gericht lehnte insbesondere die von der Versicherung vorgebrachten Argumente, dass eine Einzelschließung und nicht nur eine Allgemeinverfügung notwendig sei, ab“, berichtet der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber. „Auch die Einrede, dass Covid-19 / Corona nicht in den Versicherungsbedingungen explizit aufgeführt sei, ließ das Gericht nicht gelten.
„Das Gericht bestätigt damit die Rechtsansicht zahlreicher Experten“, erklärt die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, ebenfalls Partnerin der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Wir gehen daher von guten Erfolgsaussichten für die von den Betriebsschließungen betroffenen Unternehmen aus und empfehlen, etwaige Vergleichsangebote nicht pauschal anzunehmen, sondern ihre Ansprüche von auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwälten prüfen zu lassen“.
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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