Landkreise brauchen gewisse Beinfreiheit
Nur auf diese Weise sei es bislang gelungen, die örtlich begrenzten Infektionsherde zu beherrschen. „Beispielsweise haben der Landkreis Tirschenreuth mit der Quarantäneanordnung für ein ganzes Dorf oder aber der Kreis Heinsberg mit der gezielten und raschen Schließung von öffentlichen Einrichtungen gezeigt, dass sie in der Corona-Pandemie sehr handlungsfähig sind. Und das noch vor Absprachen von Bund und Ländern.“
Gleichwohl sei es sinnvoll, dass sich Bund und Länder auf einen Mechanismus zum Umgang mit weiteren Neuinfektionen verständigt und insofern eine Relevanzschwelle verabredet hätten, ab der bestimmte Beschränkungen notwendig sein sollen. „Diese Schwelle muss aber nach wie vor regional angepasste Maßnahmen durch die Gesundheitsämter der Landkreise ermöglichen. In der Krise ist mehr als deutlich geworden: Vor Ort kann man mit dem Geschehen gut umgehen und auch entsprechend passgenaue Maßnahmen treffen“, so Sager. Im Hinblick auf die Rückkehr zu mehr Normalität im alltäglichen Leben und Arbeiten könne solch eine Schwelle auch einen Beitrag dazu leisten, weitere Lockerungen, aber etwa auch notwendige weitere Beschränkungen absehbarer und für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten.
Bislang gelinge es den Gesundheitsämtern sehr gut, Infektionsketten nachzuvollziehen. „Spätestens bei einer zweiten drohenden Corona-Welle im Herbst kann einer Corona-App aber eine große Bedeutung zukommen, um das Infektionsgeschehen auch unter verschärften Bedingungen im Griff zu behalten. Daher ist für uns von großer Bedeutung, dass eine solche App auch einen Mehrwert für die Gesundheitsämter der Landkreise bietet und wir insofern in die Entwicklung einbezogen werden“, so der DLT-Präsident.
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