Lehrerverbände und Wikimedia wollen Corona-Soforthilfe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dauerhaft nutzbar machen
„Guter Unterricht geht noch besser mit professionell erstelltem, ästhetisch ansprechendem und fachlich geprüftem Material, das uns digital nicht nur in Corona-Zeiten frei zur Verfügung stehen sollte“, fordert Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes e. V., (DPhV).
Lehrerinnen und Lehrer müssen Unterricht seit Beginn der Pandemie neu planen. Ein Regelunterricht mit tagtäglicher, voller Präsenz aller Schülerinnen und Schüler und ihrer Lehrkräfte bleibt wegen der anhaltenden Infektionsgefahr auch im nächsten Schuljahr noch in der Ferne. In dieser Sondersituation sind viele Stundenentwürfe entstanden, die vor Ort, aber auch für zu Hause geeignet sind. Dazu werden auch die von ARD und ZDF bereitgestellten Medien und Inhalte verwendet, die sich wegen ihrer hohen qualitativen Standards i.d.R. bedenkenlos für den Lehreinsatz eignen.
Diese sind aber zu oft mit einem Ablaufdatum in den Mediatheken versehen. Würden sie wieder verschwinden, wäre die in der Krise geleistete Arbeit auf einen Schlag nutzlos. Bei Schulschließungen, bei partiellen Öffnungen, bei Krankheit, aber auch im “normalen Unterricht” können die seit Februar erstellten Materialien und Lernumgebungen die Schülerinnen und Schüler zu Hause unterstützen. Lehrerinnen und Lehrer, die Beachtliches leisten, um auch digitalen Unterricht zu gewährleisten, wollen sich weiterhin auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verlassen können.
„Dauerhaft veröffentlichtes Material kann auch zuverlässig in der deutschsprachigen Wikipedia verlinkt werden. Davon profitieren mehrere Millionen Menschen täglich, die im Internet nach verlässlichen Informationen suchen. Die rechtliche Grundlage dazu ist nun mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag (22. RÄStV) vorhanden.”, sagt Abraham Taherivand, Geschäftsführender Vorstand von Wikimedia Deutschland.
Damit erhält der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Möglichkeit und den Auftrag, bestimmte Inhalte dauerhaft online verfügbar zu halten. Der Staatsvertrag sieht zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Telemedien vor. Diese dürfen grundsätzlich zeitlich unbegrenzt angeboten werden. Der gemeinsame Appell ist es, die aktuell aufbereiteten Inhalte sofort von der sogenannten Depublikation auszunehmen und sie zeitlich unbegrenzt zur Verfügung zu stellen.
Link zum Offenen Brief als PDF: https://kurzelinks.de/b3pv
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