Liquidität für Zahnarztpraxen
„Wir haben in Bayern Praxen, die in den ersten beiden Quartalen bis zu 80 Prozent weniger Fälle abgerechnet haben – bei nahezu gleichbleibenden Kosten“, begründete Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, den Entschluss der VV. Gerade junge Zahnärzte, die noch keine Rücklagen aufbauen konnten und Kredite zurückzahlen müssen, und Zahnärzte in strukturschwachen Regionen Bayerns treffe der Covid-19-bedingte Rückgang der Patientenzahlen hart. „Ein Praxissterben wollen wir verhindern“, so Berger.
Die VV beschloss dabei, dass solche Liquiditätshilfen nur auf Antrag der Praxis und nach strenger Prüfung durch einen Ausschuss der VV bewilligt werden können, weil sie in voller Höhe zurückgezahlt werden müssen. Während über Ärzte und Krankenhäuser ein staatlicher Rettungsschirm aufgespannt wurde, müssen Zahnärzte die Krise aus eigener Kraft bewältigen. In der COVID-19-Schutzverordnung hat das Bundesgesundheitsministerium den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen lediglich Darlehen durch die gesetzlichen Krankenkassen bewilligt, die 2021 und 2022 zurückzuzahlen sind.
„Die meisten Zahnärzte fühlen sich als Freiberufler, die sich auch in der Krise vor allem auf ihr Können und ihre Arbeitskraft verlassen“, so Berger. Diesen Geist der Freiberuflichkeit wolle man erhalten – „auch und gerade weil die Politik uns im Regen stehen lässt“. Berger bezog sich damit auf die Enttäuschung innerhalb der Zahnärzteschaft, dass die Politik sie nicht wie andere Bereiche des Gesundheitswesens unter einen Rettungsschirm gestellt hatte.
Besser als Darlehen in Form von Abschlagszahlungen wäre es aus Sicht des KZVB-Vorstands, wenn in den Praxen so schnell wie möglich wieder normale Patientenzahlen erreicht würden. Je früher Karies, Zahnfleischentzündungen oder Erkrankungen der Mundschleimhaut erkannt werden, desto geringer sind die Folgen. Deshalb ist der regelmäßige Zahnarztbesuch – am besten einmal pro Halbjahr – so wichtig. „Karies kennt kein Corona. Deshalb appellieren wir an die Patienten, zum Zahnarzt zu gehen“, so Berger und er unterstreicht: „In unseren Praxen besteht schon immer ein sehr hoher Hygienestandard. Infektionsschutz ist in den Praxen täglich gelebte Vorsorge. Alle Behandlungen werden mit Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhen durchgeführt. Der Arbeitsbereich wird nach jedem Patienten desinfiziert, alle Instrumente werden sterilisiert und steril gelagert.“
Die KZVB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind die rund 10.000 bayerischen Vertragszahnärzte, also die Zahnärzte, die berechtigt sind, Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Die KZVB stellt die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung für die mehr als zehn Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Bayern sicher, organisiert den zahnärztlichen Notdienst, bietet eine neutrale Patientenberatung an und rechnet die zahnärztlichen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
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