Lufthansa Aufsichtsrat verschiebt Entscheidung über Einberufung zur Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat hat die aktuell indizierten Auflagen der EU Kommission zur Kenntnis genommen. Sie würden eine Schwächung der Drehkreuzfunktion an den Heimatflughäfen der Lufthansa in Frankfurt und München zur Folge haben. Die daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen und die vorgesehene Rückführung der Stabilisierungsmaßnahmen sowie mögliche Alternativszenarien müssen intensiv geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat dem Stabilisierungspaket in Zusammenhang mit den EU Auflagen nicht zustimmen können. Zur Aufrechterhaltung der Solvenz stuft der Aufsichtsrat Stabilisierungsmaßnahmen des WSF aber weiter als die einzig gangbare Alternative ein.
Die Einladung zu der außerordentlichen Hauptversammlung für die Umsetzung der Stabilisierungsmaßnahmen erfolgt zunächst nicht.
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