Menschen mit Diabetes sind nicht grundsätzlich COVID-19-Risikopatienten
In Deutschland fährt das öffentliche Leben langsam wieder hoch. Kurzarbeit wird stellenweise wieder zurückgefahren und Geschäfte öffnen wieder. Trotz dieser positiven Entwicklung steigt bei einigen die Verunsicherung. Menschen mit Diabetes wagen den Schritt in die Öffentlichkeit noch nicht oder werden von Arbeitgebern und öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten noch ausgeschlossen. „Es gibt leider derzeit nur wenige Studien zum Zusammenhang von COVID-19 und Diabetes. Diese Daten lassen jedoch vermuten, dass ein Diabetes an sich kein Risikofaktor ist. Eher ist es die Kombination aus Diabetes mit Alter und Begleiterkrankungen, die einen schweren Verlauf provoziert“, erklärt DDG Mediensprecher Professor Dr. med. Baptist Gallwitz aus Tübingen.
In seinem aktuellen Positionspapier1 warnt der DDG Ausschuss „Soziales“ davor, im Zuge der anstehenden schrittweisen Öffnungen ganze Bevölkerungsgruppen ohne medizinische Evidenz auszugrenzen. „Es ist wünschenswert, eine differenziertere Sicht auf Diabetespatientinnen und -patienten zu haben, um Vorurteile zu vermeiden“, fordert Dr. med. Wolfgang Wagener von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und Vorsitzender des Ausschusses „Soziales“. Er richtet seinen Blick dabei auf das Robert Koch-Institut (RKI), das Diabetes pauschal als Risikofaktor kommuniziert. Viele öffentliche Einrichtungen und Arbeitnehmer orientieren sich allein an den Vorgaben dieses Organs und treffen für ihre Schüler und Mitarbeiter entsprechende Entscheidungen.
Grundsätzlich können Berufstätige mit Diabetes mellitus ihre Tätigkeit während der Corona-Pandemie fortsetzen, wenn die erforderlichen Schutzmaßnahmen2 eingehalten werden, so die Bilanz des DDG Positionspapiers. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche in Bildungseinrichtungen. „Betroffene sollten allerdings einen stabilen Diabetes-Stoffwechsel haben und nicht an anderen schweren Risikofaktoren wie Erkrankungen an Gefäßen, Lunge, Herz, Nieren oder Leber leiden“, führt Wagener aus. Bei stark gefährdeten Patienten müssten behandelnde Ärzte, Betriebsärzte und Gesundheitsbehörden individuell über die berufliche Teilhabe entscheiden. „Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass bei einer stabilen Infektionssituation eine dauerhafte Einschränkung der Teilhabe von bestimmten Bevölkerungsgruppen aus menschlichen, ethischen, juristischen, ökonomischen und psycho-sozialen Gründen weder sinnvoll noch zulässig ist“, betont Wagener.
Informationen:
1 Positionspapier des Ausschusses „Diabetes und Soziales“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG): „Informationen zur SARS-CoV-2-(= Corona-Virus-)Infektion bei Menschen mit Diabetes mellitus und deren Teilhabe am öffentlichen Leben während der Covid-19-Pandemie“
2 Als geeignete Arbeits-Schutzmaßnahmen gelten die Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Robert Koch-Institutes sowie des „Gemeinsamen Arbeitsschutzstandards“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der DGUV vom 16.04.2020: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA200401152&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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