Finanzen / Bilanzen

Mitnahmeeffekte bei Beraterförderprogrammen müssen unterbunden werden

Laut Medienberichten gibt es zurzeit vermehrt Versuche, nach den Soforthilfe-Programmen für Unternehmen in der Coronakrise auch das speziell im April eingerichtete Beratungsförderprogramm „Corona“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) missbräuchlich zu nutzen. Das Programm sieht vor, dass Unternehmen bis zu 4000 Euro Beratungskosten beantragen können, wenn diese sich aufgrund der Pandemie externe Unterstützung durch Unternehmensberater holen wollen. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) hält es grundsätzlich für richtig, dass die Politik schnell ein Instrument geschaffen hat, um der corona-betroffenen Wirtschaft bei der dringend notwendigen Krisenbewältigung zu helfen. Allerdings bewertet der Consulting-Verband kritisch, dass die Corona-Beratung zu 100 Prozent vom Staat bezuschusst wird. BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Die Inanspruchnahme sollte daran geknüpft sein, dass der Eigenanteil des beratenen Unternehmens mindestens 20 Prozent beträgt. Damit vermeidet man einfache und nicht gewünschte Mitnahmeeffekte. Darüber hinaus achtet der Unternehmer automatisch auf eine stärkere Qualitätsprüfung bei der Auswahl der Unternehmensberater.“ Und: Der Zuschuss sollte nicht alleine der Grund sein, eine Unternehmensberatung zu beauftragen. Die externe Unterstützung müsse sich, so der BDU, auch ohne Förderung für den Unternehmer einen Mehrwert bieten.

Grundsätzlich bietet nach BDU-Einschätzung das derzeitige dreistufige Prüfverfahren ausreichend Schutz gegen den eventuellen Missbrauch der Beratungsförderung. So muss der Unternehmensberater beim BAFA akkreditiert sein. Im Förderantrag muss dargelegt werden, warum das Unternehmen corona-betroffen ist. Weiterhin muss ein durchaus umfangreicher Beratungsbericht erstellt werden. „Trotzdem lässt sich ein betrügerischer Missbrauch von Fördermitteln sicherlich nicht zu 100 Prozent ausschließen. Dies hat dann aber auch nichts mit Beratung zu tun, sondern ist schlechthin Betrug.“

In diesem Zusammenhang appelliert der BDU an die Firmen, auch in diesen herausfordernden Krisenzeiten hohe Qualitätsmaßstäbe bei der Auswahl von und der Zusammenarbeit mit Unternehmensberater anzulegen. Etablierte Leitlinien, was hier beachtenswert ist, liefern die verschiedenen Standards der Berufsausübung im BDU. 

https://www.bdu.de/der-bdu/unser-anspruch/unser-qualitaetsverstaendnis/

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