Gesundheit & Medizin

Neue Software für Covid-19-Patienten im Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg

Seit 30. April steht HZV-Praxen mit CovidCare eine Software zur Verfügung, die die Versorgung von Covid-19-Patienten verbessert und Hausärzte entlastet. Im Fokus sind Patienten, die zu einer vom RKI definierten Risikogruppe gehören. Entwickelt wurde CovidCare von der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung des Universitätsklinikums Heidelberg. CovidCare dockt an das hausarztpraxisbasierte Case Management für chronisch kranke Patienten (PraCMan) an. Dessen Herzstück, die CareCockpit-Software, ermöglicht ein strukturiertes Monitoring, welches telefonisch durchgeführt werden kann, und eine einfache und einheitliche Dokumentation vorhält. CovidCare ermögliche so eine gezieltere und sichere Patientenbetreuung und trage dazu bei, Verschlechterungen des Gesundheitszustands frühzeitig zu erkennen, so die Vertragspartner.

„Die softwaregestützte Verlaufskontrolle mit Terminübersicht und Visualisierung auf einer Zeitachse sind sehr sinnvoll und benutzerfreundlich“, so Dr. Thomas Heyer, Vertreter des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg. Es ermögliche eine bessere Wahrnehmung und Einschätzung des Krankheitsverlaufes und ein frühestmögliches Erkennen einer Verschlechterung. „Ich kann den Einsatz von CovidCare allen Kolleginnen und Kollegen nur empfehlen – auch denjenigen, die bislang noch keine Erfahrungen mit der PraCMan-Software gemacht haben“, so Heyer weiter.

CovidCare besteht aus den drei Elementen Patientenanlage, Assessment und Telefonmonitoring. Die strukturierte Versorgung erfolgt unter Einbeziehung einer qualifizierten Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH). Profitieren können von dem neuem Versorgungsmodul Versicherte im AOK HausarztProgramm, auch Patienten in Pflegeheimen können teilnehmen. Die Praxen können pro Krankheitsfall 40 Euro zusätzlich abrechnen. Teilnahmevoraussetzung ist die Durchführung einer 30-bis 60-minütigen Online-Schulung für die VERAH. Für die Hausärzte wird ebenfalls eine 15-bis 30-minütige Online-Schulung angeboten. „Wir haben uns gemeinsam mit den ärztlichen Vertragspartnern für CovidCare entschieden, weil es die Versorgung von Patienten mit Coronainfektionen strukturierter und sicherer macht und gleichzeitig den Hausarzt entlastet. Mit PraCMan verfügen wir bereits seit 2014 über ein etabliertes Versorgungsprogramm, über das derzeit rund 20.000 Versicherte in über 700 Hausarztpraxen versorgt werden“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, betont: ”Die Hausärzte sind essentiell für die Versorgung von Coronapatienten. Da es in vielen Praxen immer noch an ausreichender Schutzausrüstung mangelt, hilft CovidCare die ambulante Versorgung zu sichern und bietet gleichzeitig bestmöglichen Infektionsschutz für Ärzte und Praxispersonal.“

Das CovidCare-Modul soll kontinuierlich weiterentwickelt und für wissenschaftliche Fragestellungen zur besseren Bewältigung der Coronapandemie genutzt werden. Teilnehmende Praxen können dazu für Patienten, die ihr Einverständnis schriftlich erklärt haben, pseudonymisierte klinische Daten verschlüsselt über einen sicheren unidirektionalen Weg an die Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung der Universität Heidelberg weiterleiten.

Über AOK Baden-Württemberg

Die AOK Baden-Württemberg versichert rund 4,5 Millionen Menschen im Land und verfügt über ein Haushaltsvolumen von über 18 Milliarden Euro.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK Baden-Württemberg
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 2593-0
Telefax: +49 (711) 2593-300
http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel