Finanzen / Bilanzen

NRW.BANK erweitert Nachhaltigkeitsleitlinien

Die NRW.BANK hat ihre Nachhaltigkeitsleitlinien erweitert. Damit fokussiert sich die Förderbank für Nordrhein-Westfalen in ihrem Fördergeschäft nun stärker auf Unternehmen, die entweder bereits ein nachhaltiges Geschäftsmodell haben oder gerade einen Transformationsprozess anstreben. Die in den Leitlinien festgelegten Förderausschlüsse gelten künftig für alle Programme im Hausbankenverfahren, die sich an gewerbliche Kunden richten.

„Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen ist es unser Hauptanliegen, die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Lebensbedingungen in unserem Bundesland zu verbessern und zukunftssicher zu gestalten“, sagt Gabriela Pantring, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK. „Auch in der aktuellen Situation, die viele Unternehmen vor Herausforderungen stellt, ist es aus unserer Sicht wichtig, das Thema Nachhaltigkeit nicht aus den Augen zu verlieren und als Förderbank aktiv zu begleiten.“

Die Nachhaltigkeitsleitlinien der NRW.BANK sind seit 2018 in Kraft. Sie beinhalten eine Ausschlussliste, die sich bislang auf die Programme des Direktgeschäfts bezog. Diese wird jetzt um die Programme im Hausbankenverfahren, die sich an gewerbliche Kunden richten, erweitert. Unter anderem schließt die NRW.BANK Finanzierungen für kontroverse Waffen oder Atomkraftwerke aus.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Nachhaltigkeitsportal unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit

Über NRW.BANK

Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt ihren Eigentümer, das Land NRW, bei dessen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. In ihren drei Förderfeldern "Wirtschaft", "Wohnraum" und "Infrastruktur/Kommunen" setzt die NRW.BANK ein breites Spektrum an Förderinstrumenten ein: von zinsgünstigen Förderdarlehen über Eigenkapitalfinanzierungen bis hin zu Beratungsangeboten. Dabei arbeitet sie wettbewerbsneutral mit allen Banken und Sparkassen in NRW zusammen. In ihrer Förderung berücksichtigt die NRW.BANK auch bestehende Angebote von Bund, Land und Europäischer Union.

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