Gesundheit & Medizin

PPR 2.0 muss Personaluntergrenzen ablösen

Zwei Drittel der Pflegekräfte in den Krankenhäusern empfinden die von der Politik verordneten Personaluntergrenzen für Kliniken keineswegs als hilfreich. Das ist das Ergebnis einer Online-Umfrage des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, das im Tagesspiegel veröffentlicht wurde. Auch wenn die Umfrage mit zufälligen Teilnehmern nicht repräsentativ ist, ist die Tendenz hinsichtlich der Untergrenzen klar. Die Hauptkritikpunkte sind: Bürokratie und keine Verbesserung der Situation der Pflegekräfte. Deshalb fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erneut, die Untergrenzen schnellstmöglich durch ein Personalbemessungsinstrument abzulösen. Schon Anfang des Jahres haben DKG, ver.di und Deutscher Pflegerat mit der PPR 2.0 ein Instrument vorgestellt, das eine bessere und höhere Personalausstattung im Krankenhaus zum Ziel hat und sich durch deutlich geringere Bürokratie auszeichnet. „Mit der PPR 2.0 haben wir ein unbürokratisches Personalbedarfsbemessungsinstrument entwickelt, das eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung der Patienten im gesamten Krankenhaus abbildet“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. „Wenn die Politik dieses Instrument endlich einführt, sind die gesetzlichen Pflegepersonaluntergrenzen überflüssig, da dann ein weitaus bedarfsgerechteres Verfahren zur Sicherung der Pflegequalität zur Verfügung steht.“

Die DKG nimmt die in der Umfrage von Teilnehmern angesprochene Kritik an der Umsetzung ernst. „Es wäre aber hilfreich, die Fälle zu kennen, in denen Fehlanreize dazu führten, dass Krankenhäuser sich nicht richtig verhalten haben. Klar ist aber auch, dass es kein systematisches Ausnutzen von Schwachpunkten der Untergrenzen durch Kliniken gegeben hat. Wir müssen Bedingungen schaffen, in denen Pflegekräfte gut und gerne arbeiten können. Dazu ist die PPR 2.0 ein geeignetes Mittel. Und dass wir dem Fachkräftemangel entgegen wirken müssen, ist jedem spätestens seit der Corona-Pandemie klar“, so der Hauptgeschäftsführer der DKG.

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 39801-0
Telefax: +49 (30) 39801-3021
http://www.dkgev.de

Ansprechpartner:
Joachim Odenbach
Telefon: +49 (30) 39801-1020
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Dr. Jörn Wegner
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 39801-1023
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Rike Stähler
Telefon: +49 (30) 39801-1024
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Stephanie Gervers
Sekretariat
Telefon: +49 (30) 3980110-21
Fax: +49 (30) 3980130-21
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel