Recht auf Homeoffice: Von der Realität überholt
Der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte begrüßt zwar grundsätzlich Bestrebungen, den Beschäftigten ein flexibles und individuelles Arbeiten zu ermöglichen. Allerdings dürfte aus Sicht des DFK die Realität bereits ein Homeoffice-Gesetz überholt haben.
Zum einen gibt es schon in vielen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Individualvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechende Homeoffice-Regelungen.
Zum anderen arbeiten viele Beschäftigte bereits im Homeoffice und dies hat sich coronabedingt noch einmal deutlich gesteigert und in der Praxis auch vielfach bewährt.
„Ein wichtiger Nebeneffekt der aktuellen Situation dürfte daher sein, dass kein Arbeitgeber nach der Pandemie seiner Belegschaft das Arbeiten im Homeoffice ernsthaft verweigern kann, wenn es zuvor problemlos während der Pandemie praktiziert wurde“, schätzt DFK-Vorstandsvorsitzender und Jurist Michael Krekels ein.
Der DFK sieht zudem die große Gefahr, dass durch eine starre gesetzliche Regulierung gute individuelle wie betriebliche Regelungen zum Homeoffice zukünftig unterbleiben.
„Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice sollte daher nur dort greifen, wo tarifliche, betriebliche oder individuelle Regelungen beim Arbeitgeber gänzlich fehlen“, fordert Krekels.
„Einige Gesetze erweisen sich zudem leider als wenig zweckdienlich oder gar praxisuntauglich: So spielen etwa das Entgelttransparenzgesetz oder die Regelungen zur Brückenteilzeit mit seinen starren Schwellenwerten in der betrieblichen und juristischen Praxis kaum eine Rolle“, so Krekels weiter.
„Daher sollte der Gesetzgeber bei einem Gesetzesentwurf zum Homeoffice auf Schwellenwerte oder zusätzliche Bürokratie verzichten und mehr auf Praktikabilität in der betrieblichen Umsetzung Wert legen“, mahnt Krekels an.
Der DFK sieht außerdem den Gesetzgeber im Hinblick auf das Arbeiten im Homeoffice in der Pflicht, bestehende Gesetze wie z.B. das Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz oder den Datenschutzes dahingehend anzupassen und dementsprechende Aktualisierungen vorzunehmen.
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