Finanzen / Bilanzen

Rettungsschirm für Heilmittelerbringer: Ab sofort sind Anträge für Ausgleichszahlungen möglich

Seit dem 20. Mai 2020 können Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten, die aufgrund der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle verzeichnen, Anträge auf Ausgleichszahlungen bei der „ARGE Heilmittelzulassung“ stellen. Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung und wird unabhängig von anderen Fördermaßnahmen geleistet. Der Antrag muss bis 30. Juni 2020 eingehen. Er kann ausschließlich per E-Mail gestellt werden.

Die Bundesregierung hat mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung für die rund 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Schutzschirm aufgespannt. In Nordrhein-Westfalen gibt es 14.500 Heilmittelerbringer. Bundesweit stehen eine Milliarde Euro zur Verfügung, in NRW 185 Millionen Euro. Für die Auszahlungen sind die Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) der gesetzlichen Krankenkassen in den Bundesländern zuständig. In NRW hat die ARGE ihren Sitz beim vdek in NRW.

Alle Infos zur Antragstellung sind auf dem zentralen Internetportal der ARGEn – www.zulassung-heilmittel.de – abrufbar. Die Beantragung der Ausgleichszahlung ist nur über das dort bereitgestellte Formular möglich. Es kann elektronisch ausgefüllt werden. Die E-Mailadressen sind ebenfalls unter www.zulassung-heilmittel.de zu finden.

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