Schweizer Wirtschaftsauskunfteien vereinbaren gemeinsamen Verhaltenscodex zum Datenschutz
Von der Speicherung ausgenommen sind demnach unter anderem Informationen zu Religion, Politik, Gesundheit, Intimsphäre, Abstammung, oder über administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen. Ebenso keinen Einzug in das Register finden Daten aus sozialen Netzwerken, Autonummern, Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis oder Führerschein.
Die Vereinbarung regelt ausserdem die Speicherfristen für Personendaten. Diese Speicherfristen, für nicht betriebene Forderungen und Zahlungserfahrungen, für betriebene Forderungen sowie für Konkursverfahren, wurden mit Berücksichtigung des geltenden Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) festgelegt.
Wirtschaftsauskünfte im öffentlichen Interesse
Wirtschaftsauskunfteien leisten einen wichtigen, volkswirtschaftlichen Beitrag. Ohne ihre Dienstleistungen, insbesondere die Bereitstellung von Informationen über die Zahlungsfähigkeit natürlicher Personen, wären breite Schichten der Bevölkerung von Kreditgeschäften wie etwa einem Kauf auf Rechnung praktisch ausgeschlossen. Ganze Branchen, beispielsweise in den Bereichen Handwerk, Handel, KMU, Immobilien, Energie, Bankwesen, Versicherungswesen, Leasing, Verlagswesen, Transport, Gastgewerbe und Hotellerie, sowie E-Commerce, Telekommunikation oder Online-Handel, sind auf die Möglichkeit angewiesen, Kunden vor einem Kauf auf ihre Zahlungsfähigkeit zu prüfen und damit das Ausfallrisiko richtig einzuschätzen. Von den Dienstleistungen der Wirtschaftsauskunfteien profitieren zurzeit ca. 100‘000 Kunden aus den obengenannten Branchen.
Schutz der Konsumenten
Die Verfügbarkeit von Bonitätsdaten trägt aber auch zum Schutz von Privatpersonen bei. Die Wirtschaftsauskunfteien übernehmen in diesem Zusammenhang eine wichtige Funktion, indem sie Kreditkäufe von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten einschränken und dadurch mithelfen, einer übermässigen Verschuldung vorzubeugen.
Recht auf Selbstauskunft
Jede Privatperson hat gemäss dem Datenschutzgesetz das Recht, kostenlos eine Selbstauskunft einzuholen. Die Wirtschaftsauskunfteien müssen dazu sämtliche gespeicherten und bearbeiteten Daten in einer für den Antragsteller verständlichen Form herausgeben.
Der Schweizerische Gläubigerverband Creditreform wurde 1888 gegründet und versteht sich als Selbstschutzorganisation im Dienste der Mitglieder und Kunden. Der gegenseitige Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern und die Vernetzung der sieben selbständigen Kreisbüros mit internationalen Partnern liess Creditreform zum führenden genossenschaftlichen Verbund für Wirtschafts- und Bonitätsauskünfte sowie Inkasso-Dienstleistungen werden.
Bei Gesetzesänderungen setzt sich Creditreform im Sinne der Mitglieder und Kunden ein, berät diese persönlich bezüglich Kredit- und Debitoren-Management und betreut sie durch Spezialisten vor Ort. 12 000 Mitglieder und Kunden schätzen dieses Angebot und nutzen die internationale Datenbank für sichere und erfolgreiche Entscheidungen. Creditreform beschäftigt rund 200 Mitarbeitende in der Schweiz und 4 350 weltweit.
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