Sparkasse Karlsruhe stundet Corona-betroffenen Kunden fällige Kredittilgungen
Die Sparkasse Karlsruhe geht davon aus, dass die Corona-Krise Unternehmen und Verbraucher noch länger beschäftigen wird. Erhebliche Teile der Bevölkerung und viele Unternehmen werden wegen Corona-bedingter Einnahmeverluste zwischenzeitlich in finanzielle Engpässe geraten. „Wir leben mit und von unseren Kunden hier vor Ort. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir gemeinsam mit unseren Kunden Lösungen für diese Krise finden“, so Michael Huber.
Privat- und Firmenkunden der Sparkasse Karlsruhe können bei bestehenden Krediten die fälligen Tilgungsleistungen für bis zu neun Monate aussetzen. Die Aussetzung führt zu einer Laufzeitverlängerung des jeweiligen Darlehens. Für den Stundungszeitraum besteht ein Zinsanspruch aus der bisherigen Vereinbarung und grundsätzlich zu der bisher vereinbarten Zinskondition.
Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die betroffenen Kreditnehmer Corona-bedingt Zahlungsengpässe haben und ihnen eine Zahlung der fälligen Kredittilgungen aktuell wirtschaftlich nicht möglich ist. Ausgenommen von diesem Moratorium sind insbesondere Förder- oder Sanierungsdarlehen, leistungsgestörte Darlehen, genehmigte sowie geduldete Überziehungen sowie Kreditkarteneinlösungen und Konsortialfinanzierungen.
Mit ihrem eigenen privaten Zahlungsmoratorium geht die Sparkasse Karlsruhe zeitlich deutlich über die schon bestehende gesetzliche Regelung hinaus. Diese sieht vor, dass Corona-bedingt von Einnahmeausfällen betroffene Verbraucher einen Anspruch auf Stundung der Zins- und Tilgungsleistungen für die Monate April, Mai und Juni 2020 haben. Unternehmen sind davon nicht erfasst. „Wir denken, dass es im Interesse vieler Kunden ist, für längere Zeit fällige Kredittilgungen nicht erbringen zu müssen. Dazu ist die Sparkasse Karlsruhe bei betroffenen Kunden bereit“ sagte Michael Huber.
Kunden der Sparkasse Karlsruhe, die die Voraussetzungen erfüllen und das private Moratorium in Anspruch nehmen wollen, sollten sich mit der Sparkasse bis zum 30. Juni 2020 in Verbindung setzen.
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