Über 10.000 Wölfe nimmt Schaf- und Ziegenhaltung die Existenzgrundlage
Stattdessen wird mit der BfN-Studie den Weidetierhaltern und uns Schaf- und Ziegenhaltern klargemacht, auf was wir uns einstellen müssen. Wir müssen zukünftig mit über 10.000 Wölfen in Deutschland rechnen,“ so die Vorsitzenden von VDL und BDZ Alfons Gimber und Bernd Merscher. Welche Konsequenzen, zusätzlichen Arbeitsbelastungen und Kosten dies für die Schaf- und Ziegenhalter hat und dass die vorgeschriebenen und geforderten Herdenschutzmaßnahmen in vielen Gebieten aufgrund der topographischen Lage nicht umgesetzt werden können, wird bei dieser Studie nicht berücksichtigt. Dabei belasten die bisher schon über 1.000 Wölfe die Schaf- und Ziegenhaltern in vielen Regionen des Landes. Viele Schaf- und Ziegenhalter geben auf und schließen still und leise ihre Betriebe, weil sie die ständig steigenden Anforderungen, um die eigenen Tiere zu schützen, nicht mehr mitmachen können und wollen. Scheinbar rückt immer mehr in Vergessenheit, was die Kleinen Wiederkäuer für die Gesellschaft beim Küstenschutz, der Offenhaltung der Flächen, den Biotop- und Insektenschutz leisten. Trotz erheblich gesteigerter Vorsorgemaßnahmen, die Millionen an Steuergelder kosten, und großem Arbeitsaufwand ist keine 100prozentige Sicherheit für die Weidehaltung der Tiere zu erreichen.
Gimber und Merscher: „In Zeiten, in denen Politik und Gesellschaft eine Verbesserung des Tierwohls und die damit verbundene Weidetierhaltung fordern, ist es mehr als unverständlich, wenn wir aus der Not heraus zum Schutz vor Wölfen mit der Schaf- und Ziegenhaltung zur ganzjährigen Stallhaltung übergehen müssten.“
Es bleibt zu hoffen, dass die Politik die notwendigen Konsequenzen aus der Studie zieht, die wenige Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderungen zum Bundesnaturschutzgesetz veröffentlicht wurde. Mit dem Gesetz hat man es bereits versäumt, eine 1:1 Umsetzung der FFH-Richtlinie vorzunehmen und damit die Grundlage für ein Bestandsmanagement des Wolfes zu schaffen. Um die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz zu nutzen, wäre aus VDL-/BDZ-Sicht auch die Einrichtung weiterer Referenzlabore zu prüfen, um schneller Ergebnisse zu bekommen, die Voraussetzung für eine zeitnahe Entnahme sind. Wenn sich mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes keine Beschleunigung des Verfahrens ergibt, läuft die Änderung an dieser Stelle ins Leere.
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