Unnötige und existenzbedrohende Akkreditierungsauflage in AltölV stoppen!
In einem Verbändeschreiben hat sich der bvse, gemeinsam mit den Verbänden BVA (Bundesverband Altöl) und BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft), am 28.05. an die Bundestagsausschüsse gewandt, um diese „mit hohen finanziellen Belastungen für die Unternehmen und ohne jeglichen Mehrwert behaftete Auflage zu stoppen“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Die Änderung durch den Bundesrat bewerteten die Altölaufbereiter als eiskalte Dusche. Nach dem allseits begrüßten Bekenntnis des Verordnungsgebers zu einem konsequenten Aufbereitungsvorrang von Altöl in Anpassung der Altölverordnung an europarechtliche Vorgaben, sieht sich die Branche mit den neuerlich vorgebrachten Anforderungen vor unverständliche Hürden gestellt.
Gemäß dem Änderungsantrag sollen künftig alle Untersuchungsstellen, also auch betriebseigene Inhouse-Labore, die Altöle auf PCB- und Gesamthalogengehalte hin prüfen, künftig nach DIN EN ISO 17025:2018 akkreditiert sein.
Grundsätzlich begrüßt die Branche, dass Betriebslabore ihre Leistungsfähigkeit anhand objektiver Kriterien nachweisen und kommt dem im Rahmen einer Zertifizierung nach ISO 9001 und EfbV seit Jahren erfolgreich nach. Die Erfordernisse der nun durch den Bundesrat neu eingebrachten, mit weitaus höheren Auflagen versehenen DIN-Norm, gehen jedoch noch einmal weit über das hinaus, was die unternehmenseigenen Inhouse-Labore normalerweise im Betriebsablauf leisten müssen.
Der Einschätzung des Bundesrates, dass das geforderte Akkreditierungserfordernis für die Betriebe keinen gesonderten zusätzlichen Aufwand verursache, weisen die Unternehmen als falsch zurück, denn sämtliche Branchenmitglieder verfügen aktuell nicht über die geforderte Norm, da keinerlei begründbare Notwendigkeit dafür besteht.
Selbst wenn ein Akkreditierungsprozess nach DIN EN ISO 17025:2018 angestrebt würde, wäre bereits unter normalen Umständen mit einem Zeitaufwand von ca. 1,5 Jahren zu rechnen. Der Änderungsantrag sieht dagegen noch nicht einmal eine Übergangsfrist vor. Darüber hinaus ist das außerdem geforderte Unabhängigkeitskriterium bei einer Akkreditierung durch die Unternehmenslabore aufgrund organisatorischer Verflechtungen mit dem Auftraggeber gar nicht erfüllbar.
„Sollte der Änderungsantrag zum Tragen kommen, wird es Altölverwertern mit sofortiger Wirkung unmöglich, ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Eine Auslagerung der Untersuchungen auf externe Labore ist innerhalb kurzer Zeit sowohl logistisch als auch organisatorisch nicht möglich“, macht Rehbock die Situation der Branche deutlich.
„Es kann nicht der Wille des Bundestages sein, dass unsere mittelständischen Unternehmen, gerade in der gegenwärtigen Krise, noch einmal mit massiven Hürden belastet und eventuell dazu gezwungen sein werden, Arbeitnehmer zu entlassen, weil finanzielle Einbußen nicht mehr aufgefangen werden können. Wir fordern den Bundestag daher auf, die im Bundesrat abgestimmte Einführung nach einer Akkreditierungspflicht für Untersuchungsstellen (Betriebslabore) nach DIN EN ISO 17025:2018 abzulehnen“, appelliert der bvse-Geschäftsführer im Schulterschluss mit der Geschäftsführung von BDE und BVA.
Hier zum Download:
Verbände-Stellungnahme
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Fränkische Straße 2
53229 Bonn
Telefon: +49 (228) 98849-0
Telefax: +49 (228) 98849-99
http://www.bvse.de/
Pressereferentin
Telefon: +49 (228) 98849-17
Fax: +49 (228) 98849-99
E-Mail: ziss@bvse.de