Vielen Riester-Sparern stehen Zinsnachzahlungen zu!
Die vor 2009 geschlossenen Altverträge hatten zunächst attraktive Konditionen: Neben dem variablen Grundzins laufzeitabhängig steigende feste Bonuszinsen und einen vergleichsweise hohen Schlussbonus. Heute sind die Verträge weniger lukrativ. Grund dafür sind unter anderem die Zinsanpassungsklauseln – ähnlich wie bei den strittigen Verträgen „Prämiensparen flexibel“ der Sparkassen. In den letzten Jahren ist im Zusammenhang mit den Zinssenkungen dieser Sachverhalt offensichtlich geworden. Gerichte in Baden-Württemberg und Hessen haben bereits die Unwirksamkeit der Klauseln in diesen Riester-Verträgen bestätigt. „Im Ergebnis steht auch diesen Sparern eine Zinsnachzahlung zu“, so Heyer.
Um dies individuell feststellen und anschließend geltend machen zu können, bietet die Verbraucherzentrale Sachsen jetzt auch die rechnerische und rechtliche Überprüfung solcher Sparkassen Riester-Verträge zum Preis von 85 Euro pro Vertrag an. „Dies ist der erste Schritt, wenn man um sein Geld kämpfen möchte“, macht Heyer Mut. Nicht erfasst von dem neuen Berechnungsangebot sind Riester-Fondssparpläne und Riester-Versicherungen.
Beratungstermine können Riester-Sparer unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminevereinbarung buchen oder unter 0341 – 696 29 29.
Mehr Informationen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de
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