Von der Leyens Ruf nach neuer Agrarpolitik
„Gut ist, dass Frau von der Leyen ihre Amtszeit an echten Fortschritten messen lassen will, die wir für Klimaschutz, Gesundheit, Artenschutz und fairen Umgang des Handels und der Ernährungswirtschaft mit Bäuerinnen und Bauern wie auch mit Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend brauchen“, kommentiert die AbL-Vorsitzende Elisabeth Fresen. „Der Realitätscheck dafür läuft aber gerade, und er läuft nicht gut. Denn die ungenügenden Vorschläge der Vorgängerkommission zur Reform der EU-Agrarpolitik werden sowohl im Rat der Agrarministerinnen und Agrarminister als auch im Europäischen Parlament Stück für Stück verwässert und drohen gänzlich wirkungslos zu werden“, sagt Fresen. „Um das umzudrehen und echte Fortschritte in der 2021 beginnenden Förderperiode zu erreichen, ist jetzt ein inhaltlicher Neustart in diesen Verhandlungen für eine grundlegend modernisierte Ausrichtung der europäischen Agrarpolitik erforderlich“, so die Bäuerin aus Niedersachsen.
Um die Ernsthaftigkeit der Ziele zu beweisen, solle die EU-Kommission in ihrem für kommende Woche angekündigten neuen Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU bereits klare Vorgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik verankern. Insbesondere einen Mindestanteil von zunächst 30 Prozent der Direktzahlungen für die neuen Umwelt-Regelungen (Eco-Schemes), eine Rücknahme der Kürzungspläne für die Förderung der Ländlichen Entwicklung (zweite Säule) sowie wirksame Regeln zur Vermeidung von Überschusssituationen und Marktkrisen, wie derzeit im Milch- und Rindfleischmarkt, fordert die AbL. Hierfür sollten sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerin Julia Klöckner einsetzen. "Ihre bevorstehende EU-Ratspräsidentschaft muss die Bundesregierung nutzen, um die gesellschaftlichen Leistungen der bäuerlichen Betriebe gezielt zu honorieren. Es muss für die Betriebe wirtschaftlich werden, für Klima-, Umwelt-, Tierschutz und den Erhalt der biologischen Vielfalt zu arbeiten“, so Fresen.
Für verfehlt hält die AbL-Vorsitzende, dass die EU-Kommission anscheinend von den neuen Gentechnik-Verfahren einen Beitrag zur Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme erwarte: „Dies ist stark umstritten. Immerhin betont die EU-Kommission, dass eine Voraussetzung die Sicherheit für Verbraucher und Verbraucherinnen sowie Umwelt sei. Die Verfahren sind neu und es gibt keine Erfahrungen mit ihnen in der Lebensmittelerzeugung und in der Umwelt. Deshalb hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Juli 2018 festgestellt, dass neue Gentechnik-Verfahren der verpflichtenden Risikoprüfung und einer Regulierung nach dem Gentechnik-Gesetz unterliegen. Aufgabe der EU-Kommission ist es nun, das EuGH-Urteil umzusetzen und die Wettbewerbsvorteile einer gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung sicherzustellen. Wir setzen auf die Wahlfreiheit und auf das in der EU geltende Vorsorgeprinzip, auch in Zukunft“, erläutert AbL-Vorsitzende Fresen.
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