Software

Was die XRechnungspflicht für Unternehmen bedeutet

Die XRechnung kommt. Ab dem 27. November 2020 gilt die Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsversand an öffentliche Auftraggeber des Bundes. Auch auf Landes- und Kommunalebene ist in den nächsten Jahren schrittweise mit einer Lieferanten-Verpflichtung zu rechnen. Die Erfahrung in anderen Ländern lässt zudem vorausahnen, dass eine entsprechende Regelung für den B2B-Bereich bald darauf folgen könnte. Für Unternehmen stellen sich in dieser Situation zahlreiche Fragen zu rechtlichen Anforderungen, erlaubten Austauschformaten und zur generellen Herangehensweise.

Wie weit sind deutsche Unternehmen bei der E-Rechnung?

Laut aktuellem Trend Report von Handelsblatt Research, YouGov und Comarch versendet jedes dritte Unternehmen keine digitalen Rechnungen. Auch eine ältere Studie von Fraunhofer und Comarch kommt zu diesem Ergebnis: Ein Drittel der umsatzstärksten Unternehmen in Deutschland  hat noch keine Software für E-Invoicing, zwei Drittel konnten sich dagegen bereits zu einem Softwareeinsatz äußern. Davon erklärten 59%, dass alle ihre Erwartungen erfüllt wurden.

Auf ähnliche Erfahrungen blickt auch Dr. Donovan Pfaff. Als Experte für die XRechnung ist der Geschäftsführer der Bonpago GmbH beratend für betroffene Unternehmen tätig. So konnte er sich ein umfassendes Bild von der Ausgangslage vor dem Stichtag machen: „Im Allgemeinen ist zumindest die Bundesverwaltung gut vorbereitet. Kritischer sieht es bei den Lieferanten aus. Das Warten hilft keinem. Unsere Erfahrungen zeigen, dass trotz der Verpflichtung zur E-Rechnung viele Unternehmen mit der Umsetzung nur zögerlich vorankommen. Natürlich ist die Thematik komplex – aber wenn Unternehmen jetzt nicht handeln, wird der fristgerechte Rollout schwierig.“ Er empfiehlt daher, rechtzeitig mit den Planungen zu beginnen und auch externes Wissen mit heranzuziehen.

Das Datenmodell, welches nun als Standard für elektronische Rechnungen etabliert wird, ist die XRechnung. Im ersten Schritt geht es um jene Rechnungen, die an die Bundesverwaltung gesendet werden. Mit dem Standard XRechnung setzt Deutschland die EU-Vorgaben (CEN) für die Daten in einer elektronischen Rechnung um. So können elektronische Rechnungen im XRechnungsformat europaweit empfangen und verarbeitet werden.

Von den Vorteilen des elektronischen Rechnungsversands profitieren laut Dr. Pfaff alle Beteiligten:
 „Grundsätzlich bietet die Einführung der E-Rechnung für Behörden und Unternehmen die Chance auf Einsparungen, Effizienzsteigerung und Transparenz. So können Unternehmen durch die erfolgreiche Umsetzung der E-Rechnung Kosten sparen, ihren Rechnungsausgang beschleunigen und durch entsprechend frühere Zahlungsziele oder neue Finanzierungsinstrumente ihren Cashflow optimieren. Gerade in der aktuellen Corona-Krise wird die Bedeutung von digitalen Finanzprozessen deutlich. Findet der Rechnungsaustausch nicht elektronisch statt, wird es im Homeoffice schwierig. Finanzmittel können aufgrund von einer nicht transparenten Buchhaltung nicht oder nur verzögert ausgezahlt werden. Wer zukünftig gut bezahlen will oder bezahlt werden möchte, braucht die E-Rechnung.“

Wie gelingt die Digitalisierung im Finanz- und Rechnungswesen?

Im Rahmen der Webinarreihe „E-Invoicing B2G 2020 – Vor dem Stichtag zur gesetzlich verpflichtenden E-Rechnung“ spricht Dr. Donovan Pfaff am 27. Mai um 10 Uhr über das Thema „Die Digitalisierung im Finanz- und Rechnungswesen zur Sicherung der Liquidität – wie die Verpflichtung zur elektronischen Rechnung einen wichtigen Beitrag liefert!“ Weitere Informationen unter: https://www.comarch.de/service-und-support/events-und-webinare/e-invoicing/webinar-xrechnung-und-liquiditaet/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Comarch AG
Riesstraße 16
80992 München
Telefon: +49 (89) 14329-0
Telefax: +49 (89) 14329-1114
https://www.comarch.de

Ansprechpartner:
Klaus Lechner
PR-Spezialist
Telefon: +49 (89) 14329-1229
Fax: +49 (89) 14329-1114
E-Mail: Klaus.lechner@comarch.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel