Finanzen / Bilanzen

Wegen Corona: Frührentner dürfen 2020 viel mehr hinzuverdienen

Die Bundesregierung hat die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Damit dürfen sie 2020 siebenmal mehr verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das bietet die Chance, die eigene Rente deutlich aufzubessern.

In der Coronavirus-Krise werden viele Spezialisten und Experten gebraucht, die sich bereits im Ruhestand befinden. Um Frührentnern die Wiederaufnahme der Arbeit schmackhaft zu machen, hat die Bundesregierung im Sozialschutz-Paket folgendes beschlossen: Statt 6.300 Euro dürfen Frührentner dieses Jahr 44.590 Euro verdienen, die nicht auf die Frührente angerechnet werden. Dabei wird der Hinzuverdienstdeckel – das höchste Jahreseinkommen in den letzten 15 Jahren – nicht angewendet. Normalerweise wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100 Prozent auf die Rente angerechnet. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 und endet zunächst am 31. Dezember 2020.

Die eigene Rente aufbessern

Die außergewöhnlich hohe Hinzuverdienstgrenze bietet Frührentnern dieses Jahr die Gelegenheit, ihre Einkünfte deutlich aufzubessern und ihr Alterskapital zu erhöhen. „Der Mehrverdienst kann einen entscheidenden Beitrag leisten, seine Einkommenslücke zu schließen“, sagt Tom Friess, Vorsitzender der Geschäftsleitung des VZ VermögensZentrums. Das Geld kann zum Beispiel den Minderverdienst durch einen früheren Erwerbsausstieg ausgleichen, ohne bereits angespartes Alterskapital antasten zu müssen. Alternativ sei es auch möglich, das Renteneinkommen aufzubessern. „Wer zum Beispiel einen Mehrverdienst von 30.000 Euro mit drei Prozent Nettorendite anlegt, der könne sich im Rahmen eines Auszahlplans zehn Jahre lang rund 290 Euro extra pro Monat überweisen lassen“, rechnet Friess vor. Finanzdienstleister böten entsprechende Produkte an.

Dem Eigenheim oder den Enkeln zugutekommen lassen

Ist das Renteneinkommen bereits ausreichend gesichert, gibt es weitere Möglichkeiten, den Hinzuverdienst nachhaltig zu nutzen. So kann man das in die Jahre gekommene Eigenheim modernisieren oder altersgerecht umbauen. „Die Kosten sind zum Teil sogar steuerlich absetzbar“, unterstreicht der VZ-Chef. Auch größere Anschaffungen wie ein neues Auto sind dank des Mehrverdienstes drin, eventuell sogar staatlich gefördert. Außerdem eignet sich das Geld hervorragend dafür, Startkapital für die Enkel anzusparen. Mithilfe eines ETF-Sparplans kann man über die Jahre ein kleines Vermögen aufbauen, welches später zur Finanzierung des Studiums oder für die erste eigene Wohnung genutzt werden kann.

Über VZ VermögensZentrum

Das VZ VermögensZentrum berät Anleger zu Geldanlagen, Ruhestandsplanung, Vermögensverwaltung und Vorsorge- oder Nachlassplanung. Als unabhängiger Finanzberater und Vermögensverwalter unterstützen wir unsere Kunden seit dem Jahr 2000 an unserem Hauptsitz in München und in unseren Niederlassungen in Düsseldorf, Frankfurt/Main und Nürnberg.

Das VZ VermögensZentrum vertreibt und vermittelt keine Produkte. Wir finanzieren uns rein aus Beratungshonoraren und Verwaltungsgebühren. Dadurch sind wir nur unseren Kunden verpflichtet und frei von Interessenskonflikten.

Die VZ VermögensZentrum GmbH in Deutschland ist eine Tochter der Schweizer VZ Holding. Mit ihrem Hauptsitz in Zürich und rund 30 Niederlassungen in der Schweiz beschäftigt die VZ Holding insgesamt mehr als 1000 Mitarbeiter in der Schweiz und in Deutschland.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

VZ VermögensZentrum
Maximiliansplatz 12
80333 München
Telefon: +49 (89) 28811-70
Telefax: +49 (89) 28811-710
http://www.vermoegenszentrum.de

Ansprechpartner:
Gerald Geissler
Presse
Telefon: +49 (89) 2881170
E-Mail: Gerald.Geissler@vzde.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel