Weltfahrradtag am 3. Juni – Elektroräder erhöhen die Unfallgefahren
„Für Fahrer eines Elektrorades, Pedelecs und E-Bikes ist neben einer Unfallversicherung eine Privathaftpflichtversicherung äußerst wichtig“, betont GVI-Präsident Siegfried Karle. Ein E-Bike oder Pedelec mit einem Elektroantrieb bis maximal 250 Watt, der die Räder auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h beschleunigt, ist häufig in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Sicherheitshalber sollten die E-Bike-Radler sich von ihrem Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass Schäden durch ihr E-Bike oder Pedelec in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.
„Ein E-Bike oder Pedelec mit der Antriebsvariante bis zu 4 kW Nenndauerleistung aber höchstens einer vierfachen Beschleunigung und einer Beschleunigung auf maximal 45 km/h ist nicht in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen“, warnt Siegfried Karle. Diese sogenannten S-Pedelecs benötigen ein Moped-Kennzeichen mit eingeschlossenem Haftpflichtschutz.
Auf Grund der weiter zunehmenden Beliebtheit wird ein Elektrorad, E-Bike oder Pedelec auch begehrter für Diebe. „Ein gutes Fahrradschloss ist neben dem richtigen Versicherungsschutz gegen Diebstahl wichtig“, rät Siegfried Karle. Und über die Hausratversicherung können E-Bikes kostengünstig gegen Diebstahl versichert werden.
Hilfreiche Tests und Tipps über die richtige Suche und den Kauf, die Sicherheit, die Diebstahlsicherung und den Versicherungsschutz eines Elektrorades, E-Bike und Pedelec stehen unter www.geldundverbraucher.de, in der Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.
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