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Weniger Selbständige versichern sich gegen Arbeitslosigkeit

In der aktuellen Corona-Zeit ist es für Selbständige, die ihre Geschäftstätigkeit einstellen oder unterbrechen müssen, eine gute Absicherung, wenn sie Arbeitslosengeld beantragen können. In den letzten Jahren ist die Zahl der neu abgeschlossenen freiwilligen Arbeitslosenversicherungen jedoch stark gesunken, so das Ergebnis einer jüngst veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Gründe für einen Verzicht auf die freiwillige Versicherung sind laut IAB häufig das Versäumen der dreimonatigen Frist, innerhalb derer der Versicherungsabschluss erfolgen muss, oder das Einsparen der Versicherungsbeiträge. Auch die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt vor Corona ließ viele Gründerinnen und Gründer das Risiko der Arbeitslosigkeit als nur gering einschätzen.

Selbständige können sich grundsätzlich immer dann freiwillig versichern, wenn sie vor ihrer Unternehmensgründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Innerhalb von drei Monaten nach Gründung muss der Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

Der Monatsbeitrag 2020 beträgt 76,44 Euro. Im Kalenderjahr der Gründung und im Folgejahr bezahlen Selbständige jedoch nur die Hälfte, aktuell 38,22 Euro.

Informationen und Antrag auf Versicherung finden sich unter www.arbeitsagentur.de Stichwort Existenzgründung. 

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