Wiedereröffnung von Restaurants und Co.: „Die Ministerpräsidenten tragen jetzt die Verantwortung.“
Insbesondere, was die Kontrolle der verschiedenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen angehe, müsse „akribisch geplant“ werden: „Wachsweiche Absichtserklärungen reichen nicht aus, es braucht exakte Planungen, wer, wann und wie die Vorgaben in den Restaurants, Hotels und Biergärten kontrolliert.“ Dafür müssten die zuständigen Behörden mit den nötigen personellen Ressourcen ausgestattet werden, so Adjan.
„Die Gäste müssen darauf vertrauen können, dass ihre Gesundheit bestmöglich geschützt wird. Dazu gehört die Gewissheit, dass die Betriebe kontrolliert werden. In Betrieben, wo der Schutz von Gästen und Beschäftigten nicht sichtbar oberste Priorität hat, wird der Neustart schnell zur totalen Bruchlandung.“
Aus Sicht der Beschäftigten im Gastgewerbe sei die baldige Wiedereröffnung zu begrüßen: „Die Leute wollen ihr normales Leben zurück und endlich wieder ihrem Beruf nachgehen – für viele ist die Arbeit im Gastgewerbe weit mehr als nur ein Job. Und mit dem Kurzarbeitergeld kommen die meisten nicht über die Runden.“
In einem Positionspapier hat die Gewerkschaft NGG die Bedingungen für die Wiedereröffnung des Gastgewerbes formuliert. Dieses sieht unter anderem vier Schritte vor:
1. Umfassende Hygieneplanung vor der Eröffnung
2. Personaleinsatzplanung und Personalbemessung vor der Eröffnung und dann laufend.
3. Genehmigung der Punkte 1) und 2) durch die zuständigen Behörden
4. Kontinuierliche Kontrolle durch die zuständigen Behörden
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