Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz im Bundestag
„Die neuen Regeln decken sich mit unseren langjährigen Forderungen: Immer wieder haben uns Hilferufe von älteren Wohnungseigentümern erreicht, die eine breitere Haustür oder den Einbau eines Treppenlifts nicht durchsetzen konnten. Wenn wegen zunehmender Einschränkungen die eigene Wohnung ohne Umbauten nicht mehr nutzbar geworden ist, sind viele gezwungen zu verkaufen. Denn nicht jeder fühlt sich in der Lage, die barrierefreie Anpassung über den ohnehin ungewissen Klageweg durchzusetzen.“
Ganz wichtig ist: Ein Rückbaupflicht der barrierereduzierenden Maßnahmen besteht nicht. Im Sinne des Gesetzentwurfs gelten diese Maßnahmen als sinnvoll und nachhaltig und werden als Zuwachs von Barrierefreiheit gewertet.
Problem: Mieterinnen und Mieter sind ungeschützt
Mieterinnen und Mieter mit Behinderung bleiben jedoch weiterhin in einer schwachen Position, kritisiert VdK-Präsidentin Bentele. Wenn Umbauten in der gemieteten Wohnung auf eigene Kosten vorgenommen werden, muss in vielen Fällen schon bei Vertragsabschluss eine zusätzliche Kaution hinterlegt oder beim Auszug für viel Geld die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden:
„Wenn die Regierung es ernst meint, mehr barrierefreien Wohnraum zu schaffen, dann gehören auch die Vermieter in die Pflicht. Mieterinnen und Mieter, die selbst Barrieren in einer Wohnung beseitigt und diese damit aufgewertet haben, dürfen dafür nicht bestraft werden. Zumal damit am Ende wieder eine Wohnung mit Barrieren entsteht. Mieterinnen und Mieter brauchen Rechtssicherheit, wenn sie solche Umbauten durchführen.“
Soziale Plattform Wohnen
Der Sozialverband VdK hat sich mit anderen Sozial-, Fach- und Wohlfahrtsverbänden zur „Sozialen Plattform Wohnen“ zusammengeschlossen. Das Bündnis fordert unter anderem eine Mindestquote von rund einem Drittel an barrierefreiem bzw. barrierereduziertem Wohnraum. In Deutschland fehlen fast 2,5 Millionen solche Wohnungen. Durch die demografische Entwicklung steigt der Bedarf bis zum Jahr 2030 auf 2,9 Millionen Wohnungen.
VdK-Stellungnahme zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Der Sozialverband VdK setzt sich mit seinen mehr als 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de
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