Zeitschriften in Friseursalons zulässig
„Das Lesen von Zeitschriften beim Friseurbesuch ist für viele ein geschätzter Teil der Lebensqualität und Informationsvielfalt“, sagt VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer. „Zur breiten Palette an Dienstleistungen des Friseurhandwerks gehören Zeitschriften als ein wichtiges Element des Serviceangebots und der Kundenzufriedenheit dazu. Wir freuen uns sehr, dass dieses Angebot nun wieder möglich ist“, erklärt Michael Becker, Vorstandsmitglied des Verbands Deutscher Lesezirkel.
Quelle BGW-Info, Stand 30.4.2020: SARS-CoV Arbeitsschutzstandard Friseurhandwerk
https://www.vdz.de/nachricht/artikel/zeitschriften-in-friseursalons-zulaessig/
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