Baugesetzbuch-Novelle: Positive Ansätze – aber viel Raum für Nachbesserungen bei Planungsprozessen und Quartiersentwicklung
„Wir begrüßen, dass mit dem Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes nun endlich Maßnahmen vorgelegt werden, mit dem der Wohnungsneubau in Deutschland vorangetrieben werden soll. Die Novelle des Baugesetzbuches enthält einige positive Ansätze, muss aber noch nachgebessert werden, um wirklich die Voraussetzungen für schnelleres und einfacheres Bauen in unserem Land zu schaffen.
Die Empfehlungen der Baulandkommission werden mit diesem Entwurf teilweise umgesetzt. Positiv ist, dass die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum eine größere Bedeutung im Baurecht erhalten soll. Für Erleichterungen beim Wohnungsbau sollen hier Ausnahmen und Befreiungen bei der Festsetzung von Bebauungsplänen und bei Baugeboten sorgen.
Nicht berücksichtigt wird in der Baugesetzbuch-Novelle der Quartiersgedanke. Das ist eine Schwachstelle des Gesetzentwurfs, die es zu beheben gilt. Denn gerade die soziale Durchmischung im Quartier muss bei der Planung und Weiterentwicklung von Wohnvierteln eine zentrale Rolle spielen, damit der gesellschaftliche Zusammenhalt in Deutschland langfristig gesichert werden kann. Außerdem sieht die Gesetzesnovelle keine Beschleunigung der Planungsprozesse vor. Auch hier muss dringend nachgebessert werden. Die Zeit der Corona-Krise muss als Chance genutzt werden, um Planungs- und Baugenehmigungsverfahren mit Hochdruck zu digitalisieren und beschleunigen. Nur so können unnötige Hürden für den Wohnungsbau verschwinden.“
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