Energie- / Umwelttechnik

Baumfrevel im Nationalpark Hainich

Ziemlich erschüttert mussten Ranger des Nationalparks feststellen, dass in der vorletzten Woche Unbekannte mit einer Motorsäge rund 30 Baumstämme auf dem Wanderweg „Craulaer Kreuz“ zerlegt haben. Bei jedem Stamm wurde ein etwa ein Meter langes Stück herausgeschnitten. Laut Nationalparkgesetz können solche illegalen Aktionen mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Für Hinweise auf die Täter ist die Nationalparkverwaltung dankbar.

Die Tat betrifft einen ca. 2,5 km langen Wanderwegeabschnitt zwischen dem Craulaer Kreuz und dem Langen Tal, ein besonders schöner und naturnaher Abschnitt, der sogar im UNESCO-Welterbe liegt. In den letzten 20 Jahren sind hier immer wieder natürlicherweise Bäume umgefallen, sei es durch Sturm, Schneebruch oder Pilzbefall. Fällt ein Baum auf einen Wanderweg, entscheiden die Ranger vor Ort, was zu tun ist, um den Wanderweg weiter begehbar zu halten. Getreu dem Motto „Natur Natur sein lassen“ wird versucht, möglichst gering einzugreifen. Das bedeutet, dass bei reinen Wanderpfaden auch mal ein auf dem Boden aufliegender Stamm liegenbleibt. Bei dickeren Stämmen oder auf dem Weg liegenden mächtigen Kronen wird entweder mit der Seilwinde der Weg freigemacht oder der Wegeverlauf wird angepasst und ein neuer Weg schlängelt sich um das Hindernis herum. Dadurch wird dem Besucher die Dynamik in einem solchen Wald und der Vorrang der Natur verdeutlicht sowie das Naturerlebnis gesteigert, ohne dass der Weg unpassierbar wäre. Für barrierefreie Wege – aktuell sind es vier im Nationalpark –, Rad- und Kutschwege gelten andere Anforderungen. Hier werden die Stämme zur Seite gezogen.

Im konkreten Fall hat sich der Wegeabschnitt im Langen Tal durch die Dynamik und liegende Stämme von einer schnurgeraden, gleichförmigen Forststraße zu einem abwechslungsreichen Wanderpfad entwickelt. Offensichtlich hat dies aber einigen Personen nicht gepasst, weshalb zur Säge gegriffen wurde. Im Verdacht stehen Radfahrer, die durch diese Aktion sich den Weg freigeschnitten haben, nach dem Motto „Freie Fahrt für freie Radfahrer“. Für den Radfahrer sind die Stämme in der Tat Hindernisse, aber: Dieser Wegeabschnitt ist gar nicht für den Radfahrer freigegeben, sondern wird illegal genutzt. Wäre es ein Radwanderweg, wären die Stämme bereits von der Nationalparkverwaltung behutsam zur Seite gezogen worden.

„Ich bin entsetzt über dieses rücksichtslose Vorgehen. Leider nehmen Egoismus und Unvernunft zu. Es gibt hier offensichtlich Menschen, denen die Verbote im Nationalpark egal sind, die einfach ihre Eigeninteressen durchsetzen wollen und auch noch meinen, dass dies im Sinne der Allgemeinheit wäre. Ein Verständnis für die Ziele des Nationalparks, eine Rücksichtnahme auf die ungestörte Entwicklung kann ich leider nicht erkennen. Hier scheint der Nationalpark einfach ein Freizeitpark zu sein, wo man ohne Regeln seinen Egointeressen frönen kann“, so Nationalparkleiter Manfred Großmann.

Die Nationalparkverwaltung appelliert an Einsicht und Vernunft, um weiteren Schaden von der Natur im Nationalpark abzuhalten und nicht den Besuchern den erwarteten Naturgenuss durch den Anblick zersägter Stämme zu trüben. So haben sich Besucher schon gewundert, warum hier mit der Säge Stämme, die absolut kein Hindernis für einen Wanderer darstellten, von den Rangern zerschnitten worden seien. Auch Sören Marotz hatte sich während seines Urlaubs in Craula gefragt, warum hier jemand mit der Kettensäge eine Art Wander-Autobahn in den Hainich geschnitten hat: „Hier ist die jahrelange tolle Arbeit des Nationalpark-Teams auf einen Schlag entwertet worden!“ meinte der Geograph aus Berlin dazu. Sein Foto von dem „Kettensägemassaker“, wie er es im Gespräch mit Manfred Großmann nannte, hat er dem Nationalparkleiter gleich zur Verfügung gestellt.

Bäume, die z.B. nach Stürmen tatsächlich die Passierbarkeit von Wegen in Frage stellen und von den Rangern noch nicht entdeckt worden sind – was bei einem über 100 km langen Wanderwegenetz durchaus vorkommen kann –, können jederzeit per Anruf (0361/57 391 4000) oder über ein einfaches Meldeformular auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung unter dem Menüpunkt „Service“ mitgeteilt werden.

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