BGH-Verhandlung gegen Daimler im Abgasskandal
Die Richter in Karlsruhe beschäftigen sich mit der Klage eines Mannes, der 2017 einen gebrauchten Mercedes C 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 von einem privaten Verkäufer erworben hat. In dem Pkw ist der Dieselmotor des Typs OM 651 verbaut. Der Kläger macht Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Durch ein sog. Thermofenster werde die Abgasrückführung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert bzw. ganz abgeschaltet. Dadurch würden die zulässigen Emissionswerte im Straßenverkehr nicht eingehalten werden.
Das OLG Koblenz hatte die Klage mit Urteil vom 20. Januar 2020 abgewiesen (Az.: 12 U 1593/19). Dies begründete das Gericht damit, dass die Frage, ob es sich bei einem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele, nicht eindeutig geklärt sei. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit eines Thermofensters könne Daimler aber keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorgeworfen werden. Aus diesem Grund bestehe kein Schadensersatzanspruch gegen den Autobauer.
Von dem Urteil des OLG Koblenz sollten sich betroffene Mercedes-Fahrer nicht entmutigen lassen, meint Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte. „Auch wenn das Urteil des OLG Koblenz erst vom 20. Januar 2020 ist, hat sich seitdem einiges getan. Die Position der Verbraucher wurde im Abgasskandal dadurch erheblich gestärkt“, so Rechtsanwalt Braun.
So hat die EuGH-Generalanwältin Ende April erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einer Steigerung des Emissionsausstoßes im regulären Straßenverkehr führen. Ausnahmen seien nur in engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig. Funktionen zum Schutz des Motors vor Verschleiß oder Versottung zählten nicht dazu. „Auch wenn ein Urteil des EuGH noch aussteht, dürfte damit klar sein, dass Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung sind“, sagt Rechtsanwalt Braun.
Außerdem hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai VW im Abgasskandal erstmals zu Schadensersatz verurteilt. „Die Fälle lassen sich vielleicht nicht eins zu eins vergleichen. Dennoch stellte der BGH klar, dass VW die Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das lässt sich meines Erachtens aber auch auf Daimler übertragen. Die Chancen auf Schadensersatz sind in den vergangenen Wochen gestiegen – nicht nur für VW-Kunden, sondern auch für Mercedes-Käufer“, sagt Rechtsanwalt Braun.
Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/mercedes-abgasskandal/
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de
Telefon: +49 (89) 55299950
E-Mail: braun@cllb.de