Corona-App geht an den Start
Die App
Da es bis zu 14 Tage dauern kann, bis bei einer infizierten Person Symptome des Coronavirus auftreten, ist es meist schwierig, nachzuvollziehen, zu wem man in dieser langen Inkubationszeit Kontakt hatte. Mithilfe der neuen Tracing-App sollen diese Kontaktketten nun besser erkannt werden. Dabei sendet die App über Bluetooth alle paar Minuten anonymisierte, zufällig generierte Identifikationsnummern (ID) in die nähere Umgebung. Gleichzeitig kann die App die Signale von anderen Corona-Apps empfangen, die sich in der Nähe befinden. Und sobald sich die Geräte, auf denen die Apps installiert sind, über 15 Minuten oder länger näher als etwa zwei Meter kommen, tauschen die Smartphones ihre ID aus. Geodaten wertet die App nicht aus, so dass auch keine Ortsinformationen gespeichert oder übermittelt werden.
Wird ein App-Nutzer positiv auf Covid-19 getestet, kann er das Testergebnis freiwillig über die App teilen. So werden Anwender der App informiert, dass sie Kontakt zu einem Infizierten hatten. Wer das wann genau war, wird nicht aufgezeichnet und ist auch nicht bekannt. Ein vom Gesundheitsamt vergebener Verifizierungs-Code, der gleichzeitig vom infizierten Anwender in der App angegeben werden muss, verhindert Falschmeldungen und Missbrauch.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich dezentral auf dem jeweiligen Smartphone gespeichert, bleiben anonym und werden nicht an Behörden weitergeleitet. Ob man sich aufgrund der Warnung testen lassen möchte, bleibt eine freiwillige Entscheidung. Nach 21 Tagen sollen die gespeicherten Daten wieder gelöscht werden.
Auf jedem Smartphone möglich?
Damit sich der Akku nicht zu schnell entlädt, benötigen Android-Geräte die energiesparende Bluetooth LE-Variante. Die ist erst ab Android 6 installiert. Zudem muss Google Play Services installiert sein, um die App überhaupt herunterladen zu können. Auch das ist in der Regel erst ab Version 6 der Fall. Bei iPhones läuft die App bei allen Geräten ab dem iPhone 6s, die mit dem Betriebssystem iOS 13.5 ausgestattet sind.
Spezielles App-Gesetz?
Ein besonderes App-Gesetz wurde vom Bundesjustizministerium für unnötig erklärt. Denn alle Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung gelten ohne Einschränkung auch für die Corona-App. Und es sollen alle geltenden Datenschutzrichtlinien eingehalten werden.
Viel hilft viel
Damit die App ein möglichst vollständiges Bild der Infektionsketten aufzeichnen kann, müssen möglichst viele Smartphone-Nutzer die Tracking-App herunterladen. Zwischen 50 und 60 Prozent, sagen die Fachleute. Davon ausgehend, dass es laut Statista in 2019 etwa 58 Millionen Smartphone-Nutzer gab, müssten sich in Deutschland rund 30 Millionen Handy-Nutzer die App herunterladen.
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