Finanzen / Bilanzen

Corona-Sofortanträge überprüfen

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) empfiehlt den gärtnerischen Betrieben eine eigenständige Überprüfung der Anträge auf Soforthilfen und weist auf die Rückzahlungsmöglichkeiten von irrtümlicherweise beantragten Geldern hin.

„Die schnelle unbürokratisch zu beantragenden Corona-Soforthilfen waren ein wichtiger Lichtblick und Rettungsanker in den vergangenen Wochen“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Zehntausende Betriebe haben in den vergangenen Wochen die Gelder beantragt und erhalten. Dabei war die Einschätzung der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung oft schwer, u.a. weil nicht immer feststand, wie lange die Betriebe von Schließungsanordnungen oder Umsatzverlusten betroffen sein werden.

Im Zuge der Lockerungsmaßnahmen und des weiteren Saisonverlaufes ist es nun wichtig zu klären, ob eventuell eine Überkompensation erfolgte, so Mertz weiter. Die Rückzahlung von zu Unrecht erhaltenen Zuschüssen ist derzeit straffrei möglich, beispielsweise in Form einer Rücküberweisung. Die Alternative zur freiwilligen Rückzahlung ist eine Rückforderung durch den Staat nach Überprüfung der Anträge, höchstwahrscheinlich mit Zinsen.

Wer glaubt, bei der Antragstellung einen Fehler gemacht zu haben, sollte sich zeitnah mit seinem Steuerbüro in Verbindung setzen.

Weitere Informationen unter: www.g-net.de/coronavirus.html

   

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 200065-0
Telefax: +49 (30) 200065-27
http://www.derdeutschegartenbau.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel