Dramatische Folgen des Corona-Shutdowns: Umsatz im Gastgewerbe bricht im April um fast 76 Prozent ein
Besonders dramatisch ist die Betroffenheit in der Beherbergungsbranche. Laut der offiziellen Statistik lag der Umsatz der Beherbergungsbranche im April 2020 nominal wie real 88,6 Prozent unter dem Vorjahreswert. „Erschwerend kommt hinzu, dass weiterhin keine Veranstaltungen stattfinden und Geschäftsreisende wie internationale Gäste fehlen“, so Zöllick. Im Gegensatz zur Stadthotellerie wachse indes in der Ferienhotellerie die Zuversicht.
Der Umsatz in der Gastronomie sackte im April preisbereinigt um 68,5 Prozent (nominal -67,8 Prozent) ein. In der detaillierten Betrachtung ergibt sich hier ein differenziertes Bild. Generell war nur noch das Abholen beziehungsweise Bringen von Speisen erlaubt. „Gastro-Betriebe, die darauf schon vor der Corona-Krise gesetzt hatten, konnten ihre Umsätze halten oder gar steigern. Andere Betriebe boten den Liefer- und Mitnahmeservice erstmalig an und nutzten damit die einzige Möglichkeit für Einnahmen“, erläutert Zöllick. „Die April-Werte zeigen, dass diese Angebotsformen Zuwächse verzeichneten. Denn für Umsätze aus dem Liefer- und Mitnahmegeschäft galten schon immer sieben Prozent Mehrwertsteuer. 2018 betrug der Anteil 25 Prozent an den gastronomischen Umsätzen.“ Getränkegeprägte Betriebe wie Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken dagegen mussten Null-Umsätze bei weiterlaufenden hohen Fixkosten hinnehmen. Die aufgelaufenen Umsatzverluste für die Gesamtbranche im März (hier lag das Umsatzminus bei 45 Prozent) und April beziffert der DEHOGA auf fast zehn Milliarden Euro.
„Die Situation in den Betrieben ist und bleibt dramatisch, die Verzweiflung wächst von Tag zu Tag“, so Zöllick. „Zigtausende Betriebe kämpfen um das wirtschaftliche Überleben und den Erhalt der Arbeitsplätze. Umso wichtiger sind jetzt die geplanten Überbrückungshilfen für das Gastgewerbe.“ Dabei dürften nicht die Größe oder Rechtsform für die Hilfe entscheidend sein, sondern der Grad der Betroffenheit. Zöllick: „Für jeden Betrieb im Sinne von Arbeitsstätte müssen die Überbrückungshilfen zur Verfügung stehen. Denn die Unterstützungsmaßnahmen des Staates dienen ja der Sicherung von Arbeitsplätzen.“ Der DEHOGA-Präsident mahnt zudem eine Erhöhung der vorgesehenen Summen und eine Verlängerung der Überbrückungshilfen an.
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