Eigentümer und Mieter müssen sich auf Verwalter verlassen können
Aus Sicht der Unterzeichner ist die aktuelle Gesetzesreform „eine Chance, die auf keinen Fall vertan werden darf”. Zwar ist das Wohnungseigentumsgesetz selbst nicht der richtige Regelungsstandort für einen Sachkundenachweis. Dieser kann jedoch parallel zur Gesetzesreform in der Gewerbeordnung als Ermächtigungsgesetz sowie in einer ergänzenden Verordnung statuiert werden. „Die Einführung einer verbindlichen fundierten Ausbildung für Immobilienverwalter ist die logische Fortsetzung des Verbraucherschutzgedankens in der WEG-Reform”, so der Verbändebrief. Zugleich sei die WEG-Reform der ideale Zeitpunkt, um einen Sachkundenachweis einzuführen. Durch veränderte Beschlussfassungskriterien, Maßnahmen zur effizienteren Verwaltung und neue rechtliche Vorgaben werden die Immobilienverwalter weitere Aufgaben und zusätzliche Verantwortung erhalten. Mehr als 60 Gesetze und Verordnungen und deren in unregelmäßigen Abständen erfolgende Novellierungen müssen Wohnimmobilienverwalter in ihrer täglichen Arbeit berücksichtigen. Das setzt technisches Verständnis und umfangreiches Rechtswissen voraus. Mit der WEG-Reform, der Grundsteuerreform, dem Klimapaket, dem Gebäudeenergiegesetz und dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz treten nun innerhalb kürzester Zeit mehrere sehr komplexe Neuregelungen in Kraft.
Der VDIV Deutschland setzt sich seit Jahren für die Einführung eines Sachkundenachweises ein. „Wir freuen uns sehr, dass elf der wichtigsten Verbände dieses Anliegen unterstützen. Diese repräsentieren knapp fünf Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher”, betont VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler. Mitunterzeichner des gemeinsamen Briefes sind der Bund Deutscher Architekten, die Bundesarchitektenkammer, der Deutsche Anwaltverein, der Deutsche Mieterbund, der Deutsche Notarverein, der Evangelische Immobilienverband Deutschland, Haus & Grund Deutschland, der Katholische Siedlungsdienst, der Ring Deutscher Makler Landesverband Berlin und Brandenburg, der Verband Privater Bauherren und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Mit der Verabschiedung des WEModG wird nach der Sommerpause gerechnet. Bei der ersten Lesung im Bundestag und bei der Anhörung im Rechtsausschuss hatten zahlreiche Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen signalisiert, dass auch aus ihrer Sicht ein Sachkundenachweis ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz in Wohnungseigentümergemeinschaften sein könnte.
Den Verbändebrief finden Sie » hier.
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (ehemals DDIV) ist der Berufsverband der treuhänderisch und hauptberuflich tätigen Haus- und Immobilienverwalter in Deutschland. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden vertritt der Verband rund 3.000 Mitgliedsunternehmen. Diese verwalten 6,8 Millionen Wohnungen mit einem Wert von über 680 Milliarden Euro, darunter allein 4,8 Millionen Eigentumswohnungen. Der VDIV Deutschland tritt ein für eine nachhaltige Professionalisierung und Qualifizierung der Wohnungsverwaltung. Er engagiert sich für einen wirksamen Verbraucherschutz, fordert einheitliche Berufszugangsregelungen und adäquate politische Rahmenbedingungen. Der Berufsverband ist ständiges Mitglied im Wohnungswirtschaftlichen Rat der Bundesregierung, im Bündnis für Bezahlbares Wohnen und Bauen und in der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID).
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