Ein zweischneidiges Schwert – und ein stumpfes Instrument für die Förderung des Wohneigentums
Das Maklerimage hat insgesamt gelitten
Die ganze Diskussion um die Teilung der Maklerprovision ist ja, von der Historie her betrachtet, durch die Verhältnisse auf den Märkten in Berlin und Brandenburg entstanden. Hier herrscht bislang ein „Hauen und Stechen“ unter den Maklern. Leidtragender ist der Käufer, der einseitig mit über sieben Prozent belastet wird! Leidtragende sind aber auch die Makler selbst, denn solche Praktiken haben dem Maklerimage in ganz Deutschland schwer geschadet. Die öffentliche Wahrnehmung differenziert ja nicht zwischen den einzelnen Bundesländern. Berliner Verhältnisse werden dann gerne mal auf die ganze Republik übertragen, und es ist nicht im Bewusstsein, dass andere Märkte anders und sehr gut funktionieren.
In Bayern werden die Provisionskosten schon lange geteilt. Hier erbringt der Makler aber auch wichtige Leistungen im Vorfeld: Im Unterschied zum reinen Nachweismakler, der im Grunde nichts anderes macht, als nur die Möglichkeit zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrages nachzuweisen, ist der Vermittlungsmakler das wichtige neutrale Bindeglied zwischen Käufer und Verkäufer. Dass diese Funktion des Maklers nicht gleich gesehen wird, liegt zum einen an der großen Strahlkraft des Berliner Immobilienmarktes. Andererseits sind die Dienstleistungen eines Makler auch nicht auf den ersten Blick sichtbar: die Hereinnahme einer Immobilie, die Wertermittlung, die Termine und Abstimmungen, das Einholen der Unterlagen, die Betextung und Bebilderung des Exposés, die Verhandlungen, die preisbildende Funktion und der Ausgleich der Interessen. So manche Verkäufer und Käufer sind deshalb zunächst etwas verwundert, wenn sie den Mehrwert der Maklerdi enstleistungen für sich erkennen. Nur mal nebenbei: Mit diesen Arbeiten gehen der Makler und sein Team in Vorleistung. Bezahlt wird natürlich nur im Erfolgsfall. Doch da ein erfolgreicher Verkauf nicht alleine und ausschließlich im Verantwortungsbereich eines Immobilienvermittlers liegt, kann es durchaus vorkommen, dass er und sein Team trotz aller Bemühungen keinen Erfolg erzielen und umsonst gearbeitet haben. Eine Aufwandsentschädigung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Bayern als Vorbild – und als Verlierer
Die Teilung der Courtage, wie sie unter anderem in Bayern schon immer gültig ist, ist jetzt Vorbild für die Neuregelung. Das wird in den Regionen, in denen ein „Markt-Wildwuchs“ herrscht, zu einer Marktbereinigung führen, schwarze Schafe eliminieren und dafür sorgen, dass sich Qualität durchsetzt. Leiden werden all jene, die die wertvollen Dienste für Verkäufer immer kostenlos anbieten und damit werben: kleinere Makler, die sonst keine Aufträge bekommen und Hybridmakler wie McMakler & Co. Doch wer seine Dienste von vorneherein umsonst anbietet, entwertet sie. Welche Botschaft sende ich denn damit an den Verkäufer? „Was nichts kostet, ist nichts wert.“ Von daher sorgt die gesetzliche Regelung in einseitigen Märkten für mehr Gerechtigkeit.
Gleichzeitig – und das ist der große Nachteil – werden dadurch gut funktionierende Märkte wie hier in Bayern eingeschränkt. Da jede Immobilie, jeder Kauf und jeder Verkauf individuell sind, sind auch individuelle Vereinbarungen nötig. Mit der Regelung wird diese Möglichkeit genommen und damit die Funktionsweise beeinträchtigt. Bayern war für die Politik hier zwar Vorbild, ist aber im Grunde der Verlierer dieser Gesetzgebung.
Zu komplex für die Politik
Die Regierungen der vergangenen Jahrzehnte haben sich nie für den Immobilienmarkt interessiert. Dass sich dies seit einiger Zeit ändert, ist ein zweischneidiges Schwert, weil die Entscheidungen der Komplexität des Themas oft nicht gerecht werden. So ist die Idee des Courtagen-Splittings zwar gut gemeint und wird auch seine Wirkung zeigen. Doch das Instrument ist zu stumpf, um die Bildung von Wohneigentum nachhaltig flächendeckend zu fördern. Um mehr Menschen in Eigentum zu bringen, wären ganz andere Dinge nötig. So müsste nicht nur preiswertes Bauen gefördert, sondern auch das Angebot an Grund und Boden deutlich ausgeweitet werden. Hier würde eine Reform des kommunalen Planungsrechts zur schnelleren Ausweisung von Baurechtsreserven in den Metropolregionen wesentlich mehr erreichen. Ebenso die wirksame Förderung eines Immobilienkaufs als Altersvorsorge – zum Beispiel durch die Senkung oder völlige Freistellung von der Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb. Das alles wurde bislang versäumt, denn die Politik hatte schon immer das größte Interesse an Entscheidungen, für deren Kosten sie nicht selbst aufkommen muss und für die sie nicht an Popularität einbüßt.
Aber es ist nie zu spät, das Richtige zu tun – und wenn es „nur“ für die Enkelkinder ist.
Mit 30 Jahren Markterfahrung und einem Objektvolumen von über 400 Mio. Euro im Jahr 2019 gehört die mehrfach ausgezeichnete Aigner Immobilien GmbH zu einem der führenden Immobilienunternehmen im Großraum München und zu den größten inhabergeführten Maklerhäusern Deutschlands. Das Dienstleistungsspektrum reicht von der klassischen Wohnimmobilienvermittlung über die Vermarktung von Investmentprojekten bis hin zum Vertrieb von Bauträgermaßnahmen, die durch eine unternehmenseigene Marketingabteilung begleitet werden. Die über 130 Mitarbeiter zeichnet eine fachlich hohe Kompetenz und langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche aus. Als Berater und Vermittler begleiten sie Projektentwicklungen im wohnwirtschaftlichen und im gewerblichen Bereich. Darüber hinaus bietet das Unternehmen eine marktorientierte Wertermittlung durch firmeneigene Architekten und Gutachter. Abgerundet wird das Leistungsspektrum du rch eine bankenunabhängige Finanzierungsberatung.
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