Freie UKW-Frequenz zu vergeben
Die neue Ausschreibung wird möglich, weil die bisherige Lizenzinhaberin, die JazzRadio Deutschland GmbH & Co. KG, ihr Programm JazzRadio 105,6 dort nicht mehr verbreiten wollte und den Widerruf der Zuweisung beantragte. Diesem Antrag gab der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern auf seiner Sitzung am 27. Mai 2020 mit Wirkung ab dem 1. Juni 2020 statt.
Bewerbungen für die frei gewordene UKW-Frequenz sind bis zum 31. Juli 2020, 12 Uhr, an die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin zu richten.
Den genauen Ausschreibungstext finden Sie auf der Homepage der Medienanstalt M-V unter https://medienanstalt-mv.de/aktuelles/ausschreibungen/99-ausschreibung-einer-ukw-frequenz-fuer-rostock.html.
Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Bleicherufer 1
19053 Schwerin
Telefon: +49 (385) 55881-12
Telefax: +49 (385) 55881-30
http://www.medienanstalt-mv.de
Referent für Medienkompetenz, Offene Kanäle und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (385) 55881-12
Fax: +49 (385) 55881-30
E-Mail: b.lingnau@medienanstalt-mv.de