Gesetzliche Regelungen für Frauen in Führungspositionen der Privatwirtschaft – die Zeit ist reif
Diese Einschätzung wird durch den Blick auf die Entwicklung in den Vorständen deutscher Unternehmen im aktuellen Kabinettsbericht gestützt. In Vorständen sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil erhöhte sich seit 2015 lediglich von 6,3 Prozent auf 7,7 Prozent im Geschäftsjahr 2017. 80 Prozent der Unternehmen haben keine Frau im Vorstand. Etwa 70 Prozent der Unternehmen, die sich Zielgrößen für den Vorstand setzten, haben von der Zielgröße null Prozent Gebrauch gemacht.
Dazu Wersig: "Gerade die unsägliche Zielgröße Null ist ein Schrei nach Regulierung. Mit der selbstgesetzten Zielgröße Null oder gar keiner Zielgröße haben die Vorstände deutlich gemacht, dass sie einfach keine einzige Frau unter sich dulden wollen, dass kein einziger Mann aus ihren Old-Boys-Netzwerken auf seinen Sitz oder seine Chancen verzichten muss."
Der Gesetzgeber ist durch Artikel 3 Abs. 2 GG dazu verpflichtet, für tatsächliche Gleichstellung zu sorgen. Quoten sind hierfür ein rechtmäßiges Mittel, weil sie helfen strukturelle Diskriminierung zu überwinden – in Vorständen, aber auch auf dem Weg dahin, um die gläserne Decke tatsächlich zu durchbrechen.
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