Kabinett beschließt weitere Überbrückungshilfen für COVID19-geschädigte Unternehmen
Ergänzt wurde nach dem Beschluss im Koalitionsausschuss, dass eine Pauschale für Personalaufwendungen und für rückgebuchte Provisionen bei der Förderkalkulation berücksichtigt werden kann. Zudem darf die Förderhöhe die festgesetzte Maximalförderhöhe („Erstattungsbetrag“) von 9.000 bzw. 15.000 Euro überschreiten, sofern die erstattungsfähigen Fixkosten mindestens doppelt so hoch liegen wie der maximale Erstattungsbetrag. Für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern würde die erweiterte Fördergrenze dann bei 15.300 anstelle der 9.000 Euro liegen, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bei maximal 33.750 anstelle von 15.000 Euro. Für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern bleibt die Deckelung bei 150.000 Euro für drei Monate.
DRV spricht von herber Enttäuschung
„Es ist sehr begrüßenswert, dass der Bund die Definition der Fixkosten etwas breiter fasst. Durch die Einbeziehung einer Personalkostenpauschale sowie der Provisionen werden die Hilfen, insbesondere für die vielen mittelständischen Reisebüros, höher ausfallen. Die Bundesregierung muss aber in der Umsetzung des Beschlusses unbedingt klarstellen, dass mit Provisionen sowohl rückgebuchte, noch nicht ausgezahlte sowie gestundete Provisionen gemeint sind. Nur das ergibt Sinn“, sagt der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV) Norbert Fiebig. „Mit den Zuschüssen bekommen die Büros für den ersten Moment wieder etwas Luft zum Atmen, aber insgesamt ist das Programm der Bundesregierung weder passgenau noch ausreichend.“ Was das Ergebnis deutlich schmälert, ist der Umstand, dass die Hilfen auf nur drei Monate begrenzt werden und Lohnkosten sowie Provisionsausfall nur zu einem kleinen Teil in das Förderpaket einfließen. „Das reicht definitiv nicht aus. Hier muss nachgebessert werden mit Blick auf die Besonderheiten der Branche.“
„Für kleine und mittelständische Reiseveranstalter ist das Paket eine herbe Enttäuschung. Das drängende Problem der Kundengeldrückforderungen packt die Bundesregierung überhaupt nicht an. Es braucht lediglich eine staatlich abgesicherte Kreditlinie der KfW, mit der auf unbürokratischem Wege Kundenforderungen beglichen und später durch die Unternehmen zurückgezahlt werden können“, erklärt der DRV-Präsident. Darüber hinaus seien Unternehmen, die mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen – also nicht mehr zu den sogenannten KMUs gehören – überhaupt nicht in dem ergänzenden Hilfsprogramm berücksichtigt. „Von diesen gibt es in der Reisewirtschaft viele. Und auch sie sind von der Corona-Pandemie und ihren Folgen genauso massiv betroffen und benötigen finanzielle Unterstützung.“
Der Deutsche Reiseverband (DRV) repräsentiert die Reisewirtschaft in Deutschland. Als Spitzenverband bündelt der DRV eine bedeutende Wirtschaftskraft. Seine Mitglieder stehen für den größten Teil des Umsatzes im Reiseveranstalter- und Reisemittlermarkt. Die Tourismusbranche bietet rund 3 Millionen Arbeitsplätze. Mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen, darunter zahlreiche touristische Dienstleister, machen den DRV zu einer starken Gemeinschaft, die die vielfältigen Interessen vereint – nach dem Motto "Die Reisewirtschaft. Alle Ziele. Eine Stimme."
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