Kein Anlass für Generalverdacht gegen den öffentlichen Dienst
„Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst genießen bei den Bürgerinnen und Bürgern höchstes Vertrauen. Sie jetzt mit Rassismusvorwürfen zu konfrontieren, geht an der Lebenswirklichkeit in den Städten und Gemeinden vorbei. Wir müssen aufpassen, dass daraus kein unbegründeter Generalverdacht gegen Polizei und Ordnungskräfte konstruiert wird“, erklärten Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, und Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, anlässlich der aktuellen Diskussionen in Deutschland. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind umfassend und gut ausgebildet und stehen tagtäglich für Recht und Gesetz ein.“
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst stehen auf dem Boden des Grundgesetzes. Es braucht keine neuen bürokratischen Maßnahmen und Instanzen, die die Verfahren nur verlängern und damit keinem helfen. Bereits heute wird allen Vorwürfen in einem fairen Verfahren nachgegangen. „Eine Null-Toleranz Politik gegen Rassismus ist für die Städte und Gemeinden selbstverständlich“, führten Sillberbach und Landsberg weiter aus. „Wenn bei bestimmten Delikten Bevölkerungsgruppen überrepräsentiert sind, ist dies noch kein Indiz für Rassismus und darf nicht dazu führen, die Strafverfolgungs- oder Ermittlungsarbeit aus diesem Grund in Frage zu stellen.“
Statt Vorurteile durch latente Rassismusvorwürfe zu schüren und die Beschäftigten zu diskreditieren, brauchen diese bei ihrer umfassenden Arbeit für das Gemeinwesen die uneingeschränkte Unterstützung der Politik und den gesellschaftlichen Rückhalt. Gerade während der Corona-Krise hat sich gezeigt, wie leistungsstark der öffentliche Dienst ist. Das zeigen nicht zuletzt aktuelle Umfragen, die eindrücklich den Vertrauenszuwachs in den öffentlichen Dienst belegen.
Gerade die Ereignisse des letzten Jahres haben gezeigt, dass die Gesellschaft jederzeit wachsam in Bezug auf Rassismus und Antisemitismus, Diskriminierung und Gewalt sein muss. Eine Vorverurteilung einzelner gesellschaftlicher Gruppen ist hier jedoch wenig hilfreich
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