Klima-Verfassungsbeschwerde nimmt erste Hürde
Vertreten werden die Beschwerdeführer von der Hamburger Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen: „Aus unserer Sicht besteht jetzt eine gute Chance, dass die Beschwerde in Karlsruhe öffentlich verhandelt wird und das Bundesverfassungsgericht dann auch den Rahmen steckt für einen verfassungsgemäßen Emissionsreduktionspfad. Den bleibt das deutsche Klimaschutzgesetz nämlich schuldig."
In der Klage führen die Kläger an, dass die angestrebte Verringerung des Treibhausgasausstoßes um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht ausreicht, um ihre Grundrechte zu schützen und sich der Klimakrise wirksam entgegen zu stemmen.
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