Kraftwerk Brunsbüttel: 2. Abbaugenehmigung beantragt
Im November 2012 hatte das KKB den Antrag für Stilllegung und Abbau gestellt und nachfolgend einen Sicherheitsbericht sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Gesamtvorhaben vorgelegt, auf deren Basis eine öffentliche Erörterung durchgeführt wurde. Ende 2018 wurde dem KKB die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (1. SAG) erteilt. In der derzeitigen Abbauphase I werden unter anderem die Einbauten des Reaktordruckbehälters in Einzelteile zerlegt und in für die Endlagerung zugelassenen sog. Konrad-Containern verpackt. Nach Abschluss der Abbauphase II sind die Voraussetzungen für die Entlassung des Kernkraftwerkes aus der atomrechtlichen Aufsicht erfüllt.
Bereits jetzt haben rund 99 Prozent des radioaktiven Inventars die Anlage verlassen und werden, in CASTOR®-Behälter verpackt, im Standortzwischenlager aufbewahrt. Von dem verbleibenden ein Prozent des radioaktiven Inventars befinden sich wiederum mehr als 90 Prozent im Reaktordruckbehälter und seinen Einbauten.
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