Messewirtschaft nicht von der Verlängerung des Großveranstaltungsverbots betroffen
Bund und Länder haben am 17. Juni 2020 vereinbart, dass Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 grundsätzlich untersagt bleiben. Gemeint sind damit z. B. Volks-, Straßen- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen.
Für Messen gilt diese Vereinbarung nicht, wie der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft betont. Das haben Bund und Länder in ihrer Vereinbarung vom 6. Mai 2020 festgelegt. Außerdem wurde darin geregelt, dass ab sofort die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen können. In vielen Fällen ist das bereits geschehen.
Messen werden in Deutschland nach bisherigen Planungen der Veranstalter ab September wieder stattfinden.
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